Hallo Kolleginnen und Kollegen,
hab mal wieder eine Frage an euch. Und zwar hat mein BR-Vorsitzender folgenden Tagesordnungspunkt auf die Einladung zur BR-Sitzung gesetzt:
Beschlußfassung nach § 37 6. BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG über die Schulung seines Mitglieds Herrn .............. in Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts.
Nun meine Frage: Ist ein Beschluss, der weder die Dauer, den Ort und die Zeit angibt d.h. der so pauschal ist wie dieser, rechtlich überhaupt zulässig bzw. würde er vor Gericht standhalten?
Hoffe wie immer, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Vielen Dank im Voraus!!!
Gruß Kakelo