Bildschirmarbeitsplatz?

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo!


    Vielleicht eine dumme Frage, aber sicherlich wiß hier jemand Bescheid und kann mir eine knackige Antwort geben: Wo finde ich etwas zu der Frage, ab wann ein Arbeitsplatz als BILDSCHIRMarbeitsplatz angesehen wird?


    Liebe Grüße,
    Rosemarie

  • Ein Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung liegt vor, wenn ein funktionsfähiges, angeschlossenes Bildschirmgerät auf einer Arbeitsfläche steht. Gemäß § 2 Abs. 2 Bildschirmabeitsverordnung ist ein Bildschirmarbeitsplatz ein Arbeitsplatz, der mit einem Bildschim ausgestattet ist.



    Gruß Frank

  • Hallo Rosemarie,
    als Bildschirmarbeitsplatz wird gewertet; Arbeitnehmer, die gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzen, gelten alle Arbeitnehmer, die mindestens 30 % ihrer durchschnittlichen Arbeitszeit, jedoch nicht weniger als 10 Stunden pro Woche, eine Tätigkeit verrichten, die überwiegenden Blickkontakt zum Bildschirm erfordert.
    EuGH Urteil vom 12.12.1996 - C-74/95, C-129/95
    Gruß bj

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!