Hallo!
Vielleicht eine dumme Frage, aber sicherlich wiß hier jemand Bescheid und kann mir eine knackige Antwort geben: Wo finde ich etwas zu der Frage, ab wann ein Arbeitsplatz als BILDSCHIRMarbeitsplatz angesehen wird?
Liebe Grüße,
Rosemarie
Hallo!
Vielleicht eine dumme Frage, aber sicherlich wiß hier jemand Bescheid und kann mir eine knackige Antwort geben: Wo finde ich etwas zu der Frage, ab wann ein Arbeitsplatz als BILDSCHIRMarbeitsplatz angesehen wird?
Liebe Grüße,
Rosemarie
Ein Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung liegt vor, wenn ein funktionsfähiges, angeschlossenes Bildschirmgerät auf einer Arbeitsfläche steht. Gemäß § 2 Abs. 2 Bildschirmabeitsverordnung ist ein Bildschirmarbeitsplatz ein Arbeitsplatz, der mit einem Bildschim ausgestattet ist.
Gruß Frank
Hallo Rosemarie,
als Bildschirmarbeitsplatz wird gewertet; Arbeitnehmer, die gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzen, gelten alle Arbeitnehmer, die mindestens 30 % ihrer durchschnittlichen Arbeitszeit, jedoch nicht weniger als 10 Stunden pro Woche, eine Tätigkeit verrichten, die überwiegenden Blickkontakt zum Bildschirm erfordert.
EuGH Urteil vom 12.12.1996 - C-74/95, C-129/95
Gruß bj
Klasse, ihr beiden, ganz lieben Dank!
Das hilft mir toll weiter.
Liebe Grüße,
Rosemarie
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