Super, ich wusste auf Euch ist Verlass!
Vielen Dank, Blackjack!
Super, ich wusste auf Euch ist Verlass!
Vielen Dank, Blackjack!
Hallo mal wieder!
Dieses mal habe ich eine Frage, die mir sicherlich jemand ganz leicht beantworten kann:
Haben die SBVs auch einen Anspruch auf Schulungen und müssen diese besonders gerechtfertigt werden?
Dankeschön!
Liebe Kollegen,
ich sehe die Problematik sehr ähnlich: Es werden viel zu hohe Hürden gesetzt bzgl dieser mittlerweile in der ärztlichen Fachwelt absolut anerkannten Krankheit. Auch wenn dies in ein paar wenigen Fällen zum Missbrauch "einlädt", denke ich, dass in vielen Fällen Symptome schneller als solche (an)erkannt werden müssen, denn ich bin mir sicher, dass jeder hier mindestens eine Person im Bekanntenkreis hat, die unter dem Burnout-Syndrom leidet. Aber viel zu häufig führt die Angst vor sozialer Stigmatisierung zum Versuch,dies allein mit sich auszutragen, was so ziemlich immer nach hinten losgeht.
Grüße!
Rosemarie
Hallo, liebe Leute,
ich habe mal wieder eine Frage: In unserem Betrieb arbeiten ca. 130 MA, allerdings gibt es keinen Wirtschaftausschuss. Jetzt habe ich vorhin in das BetrVG geschaut und dort steht ja "In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig
beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden". Heißt das nicht, dass es einen WA geben müsste?
Oder liegt des Pudels Kern in dem Teil "in der Regel"?
Liebe Grüße,
Rosemarie
Danke, Blackjack, wieder einmal hast du prima weitergeholfen!
Ein erholsames Wochenende und guten Start in die Woche euch allen!
Rosemarie
Guten Abend euch allen!
Als ich mir gerade die Wikipedia-Definition durchgelesen habe, ist mir aufgefallen, dass da mit keinem Wort erwähnt wird, ob für Mobbing eine oder mehrere Peiniger involviert sein müssen. Im englischsprachigen Raum ist das ja ganz klar geregelt.
Weiß da jemand etwas darüber?
Liebe Grüße,
Rosemarie
Klasse, ihr beiden, ganz lieben Dank!
Das hilft mir toll weiter.
Liebe Grüße,
Rosemarie
Hallo!
Vielleicht eine dumme Frage, aber sicherlich wiß hier jemand Bescheid und kann mir eine knackige Antwort geben: Wo finde ich etwas zu der Frage, ab wann ein Arbeitsplatz als BILDSCHIRMarbeitsplatz angesehen wird?
Liebe Grüße,
Rosemarie
Guten Abend!
Hier ist ein interessanter Artikel von der HWK Köln zum o.g Thema
http://www.hwk-koeln.de/Aktuel…enschen/best_practise.pdf
Display MoreMoin Rosemarie,
in der Regel, ist eine Abmahnung nach 2 Jahren verwirkt. Die Verwirkung kann sich verlänegern, im Fall, dass jemand ein ähnliches oder gleichartiges Vergehen innerhalb der 2 Jahre begeht.
Eine Entfernung der Abmahnung kann verlangt werden, wenn diese für die weitere Beurteilung des Arbeitnehmers überflüssig geworden ist und ihn in seiner beruflichen Entwicklungsmöglichkeit fortwirkend beeinträchtigen kann.
Die Entfernung einer Abmahnung, kann nur auf dem Klageweg erreicht werden.
Werden die Personalakten der MitarbeiterInnen paginiert, könnte dieses zudem für den MitarbeiterIn auch nachteilig sein. Ist eine Abmahnung wegen "Verjährung" entfernt worden, fehlt eine Seite. Dies könnte für einen aufmerksamen Leser ein Hinweis sein: "Da war doch was!"
Gruß bj
Hallo Blackjack,
Danke für die detailierte Erläuterung!
Das mit der fehlenden Seite ist auf jeden Fall ein Argument, vermutlich ist es dann ratsamer (zumindest bei "kleineren" Vergehen, die zur Abmahnung geführt haben) die Seite einfach so zu belassen, wie sie ist und auf das Verständnis des Lesenden (kommt ja auch immer auf den jeweiligen Zweck der Einsicht) vertrauen.
Liebe Grüße,
Rosemarie
Guten Abend, liebe Forumsmitglieder!
Finde ich super, dass ihr so viele hilfreiche Beiträge geschrieben habt. Großes Dankeschön an alle!
Ich werde meiner Kollegin am Montag gleich mal Bericht erstatten.
Wenn ich sie richtig verstanden habe, dann findet sie wohl nicht, dass ihr damals Unrecht getan wurde. Sie hat zumindest nicht gesagt, dass die Abmahnung unfair gewesen war, aber will nicht, dass da auf ewig ein Vermerk ist. Kann ich auch verstehen, will doch keiner.
Eine Sache muß ich aber noch einmal nachfragen: Einmal heißt es hier, nach zwei Jahren sei die Abmahnung wirkungslos und einmal, dass der Einzelfall maßgeblich ist. Sind da unterschiedliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen oder wie genau kommt es zu diesen unterscheidlichen Auskünften?
Liebe Grüße und ein erholsames Wochenende,
Rosemarie
Hallo!
Ich bin kein Betriebsratsmitglied, aber ich hoffe, ich darf meine Frage hier trotzdem stellen
Es geht um die Frage, wie lange Abmahnungen in der Personalakte bleiben (dürfen)? Es geht nicht um mich persönlich, aber eine Kollegin von mir hat vor einem guten Jahr eine Abmahnung bekommen und möchte die nun nicht ewig in der Perso-akte beiliegend haben. Falls die nicht sowieso bereits gelöscht wurde, kann sie verlangen, dass das irgendwann passiert?
Ich danke euch für eure Antworten!
Rosemarie