Musik am Arbeitsplatz

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  • Hallo,



    welche Möglichkeiten gibt es eigentlich, so etwas wie Radionutzung, Lautstärke und allgemeine Rücksichtnahme in Bezug auf Kollegen uned Kunden zu regeln ? Oder ist das allein die Angelegenheit vom Chef ?

  • Hallo Riko,
    ob im Betrieb während der Arbeitszeit Radio gehört werden darf, betrifft die Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Der Betriebsrat hat daher mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber das Radiohören verbieten will.
    Und über das wie laut, Rücksichtnahme, sollte in einer BV verankert werden.
    Gruß bj

  • Hallo blackjack,



    vielen Dank für Deine Antwort.



    Damit befinden wir uns dann im Bereich von § 87 I Nr. 1 BetrVG, sehe ich das richtig ?


    Macht es eigentlich nen Unterschied innerhalb der Wertung, ob es sich um Räume mit Kundenkontakt oder um betriebsinterne Räume handelt ?

  • Hallo ,


    prinzipiell ist das natürlich richtig.


    Das Radiohören fällt in einen Zwischenbereich: Das BAG vom 14.1.1986, AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 geht davon aus, dass hier zum einen eine arbeitsbegleitende Tätigkeit gegeben ist, die sowohl die Art und Weise der Arbeitserbringung tangiert als auch Bezug auf das Ordnungsverhalten am Arbeitsplatz nimmt, welches mitbestimmungspflichtig ist. Ob nun der mitbestimmungspflichtige Teil oder der mitbestimmungsfreie Teil betroffen ist, wird durch das BAG objektiv beurteilt. Welche subjektiven Anreize den Arbeitgeber im konkreten Fall zu einer Maßnahme in Bezug auf den Radiokonsum bewogen haben, soll dabei irrelevant sein.


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo ,


    prinzipiell hast Du da recht. Das passt aber auch nur wenn alle Kollegen damit einverstanden sind. Manchen geht das Gedudelt mit der Zeit auch ziemlich gegen den Strich. Ferner muss auch bedacht werden, dass in Büros Beispielsweise auch noch telefoniert werden muss - und Kunden haben es nicht gerne, wenn sie gegen das Radio im Hintergrund anschreien müssen ;)



    Schönen Gruß,


    Sascha

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