Hallo RIKO,
mach Dir keine Sorgen. Hier handelt es sich um gefestigte Rechtsprechung an der so schnell nicht zu rütteln ist.
Hallo RIKO,
mach Dir keine Sorgen. Hier handelt es sich um gefestigte Rechtsprechung an der so schnell nicht zu rütteln ist.
Moin,
## als auch meine frische Luft beim arbeiten. ##
...frühmorgens selten so gelacht.
Keine Frage das rauchen gesundheitliche Schäden verursachen kann.
Das am Arbeitsplatz frische Luft sein soll bezweifel ich ganz stark, ausser man arbeitet im Freien und diese ist doch wohl auch nicht Schadstoffarm.
Die Wenigsten haben sich Gedanken gemacht, noch machen sie es heute, über Belastungen die in der Produktion, Büro sowie im Lagerbereich in der Atemluft vorhanden sind. Tonerstaub, Ausdünstung von Chemikalien, Staubentwicklung usw. Und die Belastungen gab es schon immer.
Gruß bj
Hi Björn!
Nicht persönlich nehmen, aber die mangelnde Vergleichbarkeit liegt doch auf der Hand: Während du sicherlich recht hast und es den 100% gesundheitsmäßig optimalen Arbeitsplatz kaum gebne dürfte, sind doch die von dir genannten Dinge quasi unvermeidbar im Büroalltag. Das dürfte für Zigarettenqualm kaum gelten.
Bin übrigens auch selbst Raucher, von daher weht der Wind also nicht
Gruß,
Camillo
Hallo,
das stimmt natürlich, insoweit -wäre- die Belastung weitaus höher ; bzw zumindest permanenter. Das ist ein ganz normales Anliegen.
Gruß,
Sascha
Moin,
##sind doch die von dir genannten Dinge quasi unvermeidbar im Büroalltag##
Wirklich? Wie schon erwähnt, um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz machen sich die wenigsten Gedanken.
Oder wie sehen die Wartungsintervalle bei Laserdrucker, Faxgeräte, Kopierer usw. aus? Und müssen diese Geräte unmittelbar neben dem Arbeitsplatz stehen?
Gruß bj
Moin,
##sind doch die von dir genannten Dinge quasi unvermeidbar im Büroalltag##
Wirklich? Wie schon erwähnt, um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz machen sich die wenigsten Gedanken.
Oder wie sehen die Wartungsintervalle bei Laserdrucker, Faxgeräte, Kopierer usw. aus? Und müssen diese Geräte unmittelbar neben dem Arbeitsplatz stehen?
Sehe ich ganz ähnlich, da gibt's in jedem Betrieb einiges, was nicht in Ordnung ist.
Aber Zigarettenrauch brauche ich auch keinen, durchs Fenster und überhaupt!
Guten Feierabend!
Roger
"Schadensersatzanspruch bei Gesundheitsschäden = schwer durchsetzbar
Kommt es zu Gesundheitsschäden
durch das Passivrauchen, hat der Nichtraucher gegen seinen schuldhaft
untätig gebliebenen Arbeitgeber – zumindest theoretisch - einen Schadensersatzanspruch
(§ 280 BGB und § 823 BGB). In der Praxis wird es jedoch den wenigsten
Arbeitnehmern gelingen, die Ursächlichkeit der fehlenden
Schutzmaßnahmen für die Krankheit zu beweisen, da meist eine ganze
Reihe von Faktoren bei dem Eintritt von Gesundheitsschäden eine Rolle
spielen."
Was wollen die damit denn genau sagen? Entweder es kommt zu den Gesundheitsschäden DURCH das Passivrauchen, dafür MUSS die Ursächlichkeit dann jawohl auch nachgewiesen worden sein, oder aber es ist halt nicht nachweisbar, dann lässt sich aber auch schwerlich behaupten, dass die Gesundheit DURCH das Rauchen beeinträchtigt wurde...
Was wollen die damit denn genau sagen? Entweder es kommt zu den Gesundheitsschäden DURCH das Passivrauchen, dafür MUSS die Ursächlichkeit dann jawohl auch nachgewiesen worden sein, oder aber es ist halt nicht nachweisbar, dann lässt sich aber auch schwerlich behaupten, dass die Gesundheit DURCH das Rauchen beeinträchtigt wurde...
Mal ganz abgesehen davon, dass der Anwalt der Klägerseite dann neben seinen juristischen Fähigkeiten auch noch überdurchschnittliche medizinische haben muss, denn soweit ich weiß ist es bisher noch NIEMANDEM gelungen, unmittelbare Gesundheitsschädigungen als eindeutig durch Passivrauchen verursacht nachzuweisen...
Hallo Rothschild,
das ist ja auch weniger Aufgabe des Anwalts als mehr jene eines medizinischen Gutachters. Aber ich Stimme Dir ansonsten zu. Eine alleinige Veranlassung von Gesundheitsschäden auf den Rauch, der im Büro erzeugt wurde, zurückzuführen, stelle ich mir auch sehr schwer vor.
Schönen Gruß,
Lorenz
Hallo,
recht abstrus in meinen Augen. Dann müsste man ja beweisen, dass Passivrauchen, welches auf Festen oder anderen Lokalitäten meist unvermeidbar ist, nicht ebenfalls mitursächlich war oder vielleicht sogar die eigentliche Veranlassung gesetzt hat .
Das ist in meinen Augen nahezu unmöglich.
Schönen Gruß´,
Horst
Hallo,
wie will man das denn auch hinbekommen, das ist doch schier unmöglich in meinen Augen.
Rita
Hallo Rita,
das ist auch ganz gut so. Wenn es so einfach wäre, eine Haftung zustande kommen zu lassen, wäre niemand mehr sicher vor einem Prozess. Wer weiß, wozu man nicht selber schon alles eine Ursache gesetzte hat, obwohl man dies gar nicht wollte oder vielleicht auch gar keine Kenntis davon hatte. ?
In diesem Sinne,
LOrenz
Hallo,
das finde ich aber auch ganz gut so. Ich war früher auch einmal ein Raucher - und das auch nicht zu knapp. Wer weiß, wie viele Klagen auf mich noch zukommen könnten, sofern die Verjährungsfristen dies zulassen würden ?
MfG
Horst
Klar kann man alles ins Lächerliche ziehen, Fakt bleibt allerdings wohl, dass die allermeisten Experten von einem Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Krebserkrankung ausgehen, nur kein unmittelbarer Zusammenhang nachweisbar ist bisher...
Gruss,
Ruben
Hallo Rothschild,
da hast Du selbstverständlich recht. Ich denke auch nicht, dass es den Vorrednern darum gegangen ist, die generelle Kausalität zwischen Passivrauchen und Krebserkrankungen in Frage, geschweige denn ins Lächerlich zu ziehen.
Gruß,
Jost
Moin Jost,
und auch das wird schwierig sein. Passivrauchen ist definitiv schädlöich. Aber es gibt auch andere Ursachen . Wie viele zehntausend Menschen sterben jahrjährlich an den Ursachen von Feinstaub oder auch anderen Luftverunreinigungen ? Gerade vor diesem Hintergrund kann meiner Anischt zwar definitv von einer Mitursächlichkeit ausgegangen werden, mehr daürber hinausgehend aber auch wiederum nicht,.
Gruß,
Sascha
Hallo Sascha,
das ist zutreffend. Man wird diese Mitursächlichkeit aber nicht verwerten können, da man keiner Person oder einem Unternehmen diese generell zuordnen könnte. Selbst wenn man soweit gelangen sollte ; es stellt sich sodann immer noch die Frage, von welchem Grad diese Kausalität sodann anzurechnen wäre.
Schönen Gruß,
Jost
Hallo,
ich denke, dass man auf diesem Theorienstrang nicht weiterkommt. Das erscheint mir einfach zu unpräzise, um den haftungsbegründenden als auch ausfüllenden Tatbestand der einschlägigen Normen ausfüllen zu können.
Gruß,
Lorenz
Hallo,
anbei einmal ein aktueller Fall, der sich (wieder mal ) mit eben dieser Thematik auseinandersetzt: https://www.hna.de/lokales/nor…en-kuendigen-5004796.html
MfG
Horst
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