opfer bekam eine abmahnung

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  • Liebe Kolleginnen und Kollegen ,


    ich erzähle euch mal was bei uns passiert ist .


    Wie ihr alle mitbekommen habt war oder ist es Winter , als es losging erinnerte sich ein Mitarbeiter das ein anderer Mitarbeiter vor Jahren auch so ein Auto wie er heute fährt hatte .


    Er fragte ihn ob er noch die Winterreifen hätte , ja sagte er aber wie alle wissen sind die reifen alt.


    Es gab noch einiges reden aber er wollte sie haben , er bekam sie aber im Kaufvertrag steht das er nur die felgen gekauft habe da wie gesagt die reifen sehr alt waren.


    Eine paar tage später wollte er sie aufziehen lassen , das verweigerte der Reifenhändler.


    Darauf hin wollte er die reifen zurückgeben, das wollte aber der andere Kollege nicht .


    Im Geschäft


    Es kam dann Wochenanfangs zum streit , worauf der eine den anderen am hals packte und ihn mit den arbeitsschuhen einen tritt verpasste .


    Der kollege stand auf und berichtete seinem vorgesetzten das und das er sich das nicht gefallen lasse müsse.


    Er ging zur polizei ( anzeige) und zum arzt ( 1 woche krank ) .
    ACHTUNG JETZT KOMMTS Der Kollege wo 1 Woche zuhause war bekommt eine Abmahnung wegen Störung des Betriebsfrieden und er solle keine privaten Sachen mit ins Geschäft bringen .
    Gruß mrg67

    Noch was der Kollege wo krank war ist der Geschäftsführung ein Dorn im Auge .

    bitte um eure meinung , und was kann der kollege tun



    danke


  • Hallo MRG67,


    in diesem Fall scheinen sich ja beide Seiten nicht gerade mit Ruhm bekleckert zu haben.


    Was ist denn aus demjenigen geworden, der dem Kollegen die Tritte versetzt hat ? Wenn auf dieser Seite ebenfalls Konsequenzen erfolgt sind und die Tatsachen dafür sprechen, dass hier unter Umständen in Betrug zulasten des Kollegen erfolgt ist, kann die Abmahnung gerechtfertigt sein.


    Gruß,


    Sascha

  • der andere kollege bekam auch eine abmahnung .


    aber wieso betrug das sehe ich da jetzt garnicht , es wurde mehrfach unter zeugen darauf hingewiesen das die reifen vielleicht nicht i.o sind und deshalb wurden nur wie auch geschrieben im kaufvertrag die stahlfelgen verkauft.


    nach meiner meinung hätte er sofort nachhause geschickt werdn müssen und vielleicht sogar eine kündigung .


    gruß mrg67

  • Hallo mrg67,


    wie wurde denn inhaltlich dazu in der Abmahnung Stellung genommen ? Das Verhalten, was kritisiert wird, muss ja ausdrücklich benannt werden, damit dem Arbeitnehmer aufgezeigt wird, was er denn genau falsch gemacht haben soll. Wurde dies in der Abmahnung nicht gemacht, ist sie sowieso unwirksam und Du solltest Dich damit mal zu einem Anwalt begeben.


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo,


    tätliche Angriffe können durchaus zur außerordentlichen Kündigung führen, die auch ohne Abmahnung erfolgen kann. Hierbei kommt es aber auf die Umstände des Einzelfalles an. Eine pauschale Antwort in diesem Sinne gibt es im Kündgungsrecht schlichtweg nicht.


    Gruß,


    Lorenz

  • Also, ich kann beim besten Willen keine Störung des Betiebsfriedens erkennen.
    Das BAG sagt dazu, eine SdB sei abhängig


    von der Summe aller derjenigen Faktoren – einschließlich des
    Arbeitgebers–, die das Zusammenwirken der Betriebsangehörigen
    ermöglichen, erleichtern oder auch nur erträglich machen. Der
    Betriebsfrieden, als ein


    die Gemeinschaft aller Betriebsangehörigen umschließender Zustand, ist
    daher immer dann gestört, wenn das störende Ereignis einen kollektiven
    Bezug aufweist, auch wenn nur wenige Arbeitnehmer betroffen sind (BAG 9.
    12. 1982 – 2 AZR 620/80).
    Mit anderen Worten: Selbst wenn das Verhalten deines Kollegen erstunken und erlogen wäre und dementsprechend für Aufruhr bei euch gesorgt hätte, dann wäre es immer noch eine einmalige Geschichte, die mE noch nicht einmal eine Abmahnung legitimeren würde.


    Grüße,
    dillan.

  • Hallo,


    das macht auch durchaus Sinn. WIe man an diesem Fall sieht, ist Betriebsfrieden ein ziemlich breitgefächerter Begriff. Konflikte unter Kollegen können immer einmal existieren. Wann aufgrund dieser Streitereien sofort eine Abmahung vonnöten bzw rechtmäßig wäre, will ich gar nicht wissen, wie prall gefüllt die Personalakten wären.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo Sascha,


    durchaus richtig. Das ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten. Man muss schon einigermaßen wissen, was erlaubt ist und was nicht. Gerade in Rechtsbereichen, die für den einzelnen sehr einschneidende Maßnahmen bereithalten, ist dies sehr vonnöten, um nicht in einen Zustand der allgemeinen Verängstigung zu verfallen.


    Gruß,


    Lorenz

  • Hm,



    ich könnte mir auch gut vorstellen, dass hier aus strategischen Gründen abgemahnt worden ist. Beide Parteien waren in einen Streit verwickelt und irgendwie ist das Ganze nicht so optimal gelaufen. So gibt die Geschäftsführung ja zu erkennen, dass sie nicht auf einer Seite steht und somit beide Streitparteien etwas dazu beigetragen haben. Ob die Abmahnung in diesem Fall aber das richtige Mittel gewesen ist, möchte ich einmal bezweifeln.



    Schönen Gruß,



    Horst

  • Hallo.


    das kann natürlich auch sein. Wie Du aber schon richtig erkannt hast, handelt es sich hier um Rechtsmittel, die lediglich dann eingesetzt werden sollten, wenn die Voraussetzungen auch vorliegen und nicht ausschließlich nach arbeitspädagogischen Leitmotiven ausgewählt werden.


    Gruß,


    Sascha

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