Hallo zusammen,
gerade über den POKO-twitter auf folgenden Artikel gestolpert: http://bit.ly/Geschenke_und_Arbeit
Nicht sonderlich überraschend, aber doch ganz interessant, wie ich fand...
Grüße,
Ruben
Hallo zusammen,
gerade über den POKO-twitter auf folgenden Artikel gestolpert: http://bit.ly/Geschenke_und_Arbeit
Nicht sonderlich überraschend, aber doch ganz interessant, wie ich fand...
Grüße,
Ruben
Hallo Ruben!
Überrascht mich auch nicht die Bohne, dass dem AG da ein fristloses Kündigungsrecht zusteht, er hat ja dadurch unter Umständen auch erhebliche Nachteile...
Die Idee,Geschenkannahmeklauseln im AV festzuhalten finde ich ja ganz drollig, das wird aber doch dem kern des Ganzen überhaupt nicht gerecht...
Grüße,
Jörn
Hallo Jörn,
das ist sicherlich von der Hand zu weisen. Dennoch macht es Sinn, so etwas im Arbeitsvertrag festzuhalten. Vielen ist die Rechtslage in diesem Themenbereich nicht bewusst. Dass durch die Vorteilsannahme unter Umständen die Wettbewerbsstruktur unter den Anbieter verzerrt werden könnte, ist den meisten in der Form nicht bewusst, insb. die Tatsache, dass, wir auch im Artikel erwähnt, hier bereits eine abstrakte Gefährdung ausreicht . Das Gegenargument "Na und ? Wo ist denn das Problem ? Ist doch gar nichts passiert ? " hilft dem Arbeitnehmer hier so wie in anderen Teilen des Schadensrechts nicht weiter.
Gruß,
Lorenz
Hallo,
es kann ja auch wohl nicht sein, dass die Almosen zugunsten eines einzelnen Mitarbeiters über das Wohl des Unternehmens und somit auch der gesamten Belegschaft entscheiden. Von dieser Regelung einmal abgesehen, sollte dies doch eigentlich mit gesundem Menschenverstand zu ergründen sein.
Gruß,
Sascha
Ich frag mich ja, wieviele Fälle die Staatsanwaltschaft wirklich aufdecken kann.
Ich mein, mal ehrlich: So verbreitet wie Bestechung ist, können die da doch höchstens die Spitze des Eisbergs abknicken. Wenn überhaupt!
Gruss
Ferdinand
Nabend,
das Finanzamt hat hier ein weitaus grösseres Interesse.
Gruß bj
Jepp - definitiv.
und wenn erst einmal ein Interesse bekundet wurde, dauert es zumeist sehr lange, bis dieses bekundete Interesse wieder nachlässt . Von daher: Finger weg. Das sollte einem (wenn man mal von Bagatellen absieht - die für sich gesehen aber auch schon reichen ) bei oppulenter ausfallenden Präsenten eigentlich auch der normale Menschenverstand sagen.
Schönen Gruß,
Jost
Tja,
die Mühlen der deutschen Behörden mögen zwar langsam mahlen, aber dafür mahlen sie gründlich
In diesem Sinne,
Sascha
Guten Morgen zusammen!
Das ist ja ein durchaus interessanter Thread hier!
Ich habe mal eine Frage zu dem Verhältnis Finanzamt-Staatsanwaltschaft: Ist das F-Amt dazu verpflichtet, eine Straftat, die es entdeckt, weiterzuleiten oder ist das in ihrem Ermessen?
Habe ich mich immer gefragt und gerade file es mir wieder ein.
LG,
Regina
Hallo Regina,
grundsätzlich herrscht in Deutschland das Steuergeheimnis, welches auch die Weiterleitung sensibler Daten an die Staatsanwaltschaft anbelangt. Allerdings gibt es von diesem Grundsatz Ausnahmen. Hier ist ein ganz interessanter Link dazu:
http://www.rechtslupe.de/steue…-staatsanwaltschaft-33205
Grüße,
Jörn
Hallo, die Neue,
bei diesem Fragenkreis muss so einiges beachtet werden. Denn wenn Dir im Bereich der Geschäftsleitung zum Beispiel etwas auffällt, was nicht so ganz legitim sein dürfte, ist es nicht vorgesehen, dass Du den Arbeitgeber diesbezüglich anzeigst. Diesbezüglich wird auf die arbeitnehmerische Nebenpflicht verwiesen, gegen die man in einem solchen Fall verstoßen würde. Der Arbeitgeber hat in einem solchen Fall das Recht, den Arbeitnehmer abzumahnen oder sogar zu kündigen. Dies bedeutet aber nicht, dass man gezwungen sei, sich an dererlei TÄtigkeiten zu beteiligen > ganz im Gegenteil - dies hat man zu unterlassen.
Schönen Gruß,
Lorenz
Hallo,
es wäre ja auch sehr abgefahren, wenn das Arbeitsrecht vom Mitarbeiter verlangen würde, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Die Abgrenzung hört sich einfach an. Es gibt aber auch Urteile, in denen dies gar nicht so einsichtig ist. Zum Beispiel bei Steuerfachangestellten. Hat der Mitarbeiter erkannt, dass sein Chef krumme Dinger dreht oder hätte er es zumindest erkennen können ? Hat er es erkannt aber sich trotzdem widerrechtlich daran beteiligt ?
Fragen über Fragen, die lediglich auf den einzelnen Fall hin entschieden werden können.
Schönen Gruß,
Sascha
Frohes neues Jahr zusammen!
Danke an Lorenz und Rhitz für die Beantwortung meiner Frage!
bei diesem Fragenkreis muss so einiges beachtet werden. Denn wenn Dir im Bereich der Geschäftsleitung zum Beispiel etwas auffällt, was nicht so ganz legitim sein dürfte, ist es nicht vorgesehen, dass Du den Arbeitgeber diesbezüglich anzeigst. Diesbezüglich wird auf die arbeitnehmerische Nebenpflicht verwiesen, gegen die man in einem solchen Fall verstoßen würde. Der Arbeitgeber hat in einem solchen Fall das Recht, den Arbeitnehmer abzumahnen oder sogar zu kündigen. Dies bedeutet aber nicht, dass man gezwungen sei, sich an dererlei TÄtigkeiten zu beteiligen > ganz im Gegenteil - dies hat man zu unterlassen.
Aber da gibt es doch sicherlich eine Grenze, oder nicht? Wenn sich während meiner Arbeit wirklich offensichtliche Straftaten offenbaren, dann bin ich doch verpflichtet, tätig zu werden, sonst werde ich möglicherweise noch zur Mittäterin durch Verschweigen oder so etwas...
Grüße,
Regina
PS: Nur, um Vermutungen vorzubeugen: Ich befinde mich nicht in einer derartigen Zwickmühle, ist rein interessehalber!
Hallo,
meldepflichtig bist Du nicht - es kann indes aber sein, dass sich Hilfeleistungspflichten für Dich ergeben, wenn Du diesen nicht nachkomsmt, säße eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung drin. Ansonsten hat man "lediglich" die Pflicht, sich an den Machenschaften nicht, auch nicht im Rahmen der Beihilfe, zu beteiligen.
Gruß,
Sascha
meldepflichtig bist Du nicht - es kann indes aber sein, dass sich Hilfeleistungspflichten für Dich ergeben, wenn Du diesen nicht nachkomsmt, säße eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung drin.
Ja, das habe ich mir schon fast gedacht. Anders wäre es auch komisch gewesen.
Danke für deine Antwort und liebe Grüße,
Regina
Hallo,
für viele ist dieser Bereich auch weiterhin komisch. So hat es Fälle gegeben, in der Altenpflegerinnen aufgrund der desolaten Zustände in Pflegeheimen Anzeige erstattet haben. Da hier die physische Integrität der zu Pflegenden zur Debatte steht, könnte man hier auch schnell im Bereich der Hilfeleistungspflichten. , wenngleich die arbeitnehmerische Treuepflicht verlangt, eben keine Anzeige zu stellen .
IN diesem Sinne,
Lorenz
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