Beiträge von Die_Neue

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    Hallo zusammen,


    ich bin mir mal wieder bei einer Sache nicht ganz schlüssig:
    Wenn ich krank und somit von der Teilnahme an an der Sitzung verhindert, muss ich mich dann an das Ersatzmitglied wenden zwecks Informationen und Inhalte oder den BRV?


    LG,
    Regina

    Hallo ihr beiden und danke für die Antworten!


    Das ist alles ganz blöd: Natürlich will keiner, dass wir sie ausschließen müssen, das sollte wirklich das allerallerletzte Mittel sein. Aber dass sie schon manche Sachen nach außen hat dringen lassen, ist unbestreitbar (Ein Nicht-BR-Kollege von mir hat mich vor ein paar Wochen darauf angesprochen, dass er da Dinge gehört hat von besagter Kollegin, die auf jeden Fall geheim hätten bleiben sollen). Und sie weiß ja auch, wie brisant ihr Verhalten ist, sonst hätte sie es ja nicht abgestritten in dem Gespräch mit dem Vorsitzenden.
    Erstmal werden wir es aber wohl tatsächlich nochmal erinnern, wie du, Gerald, es auch schon schriebst.


    Vielen Dank nochmal!
    Regina

    Hallo, liebe Kollegen!


    Eine BR-Kollegin tut sich in letzter Zeit negativ daduch hervor, dass sie BR-interne Informationen nach außen dringen lässt. Unser Vorsitzender hat mit ihr schon ein informelles Gespräch unter vier Augen geführt, sie hat die Vorwürfe allerdings zurückgewiesen. Nun ist es wie gesagt wieder zu derartigen Vorfällen gekommen und ich würde mal gere wissen, wie ihr da vorgehen würdet?


    Danke im voraus!
    Regina

    Frohes neues Jahr zusammen!
    Danke an Lorenz und Rhitz für die Beantwortung meiner Frage!


    bei diesem Fragenkreis muss so einiges beachtet werden. Denn wenn Dir im Bereich der Geschäftsleitung zum Beispiel etwas auffällt, was nicht so ganz legitim sein dürfte, ist es nicht vorgesehen, dass Du den Arbeitgeber diesbezüglich anzeigst. Diesbezüglich wird auf die arbeitnehmerische Nebenpflicht verwiesen, gegen die man in einem solchen Fall verstoßen würde. Der Arbeitgeber hat in einem solchen Fall das Recht, den Arbeitnehmer abzumahnen oder sogar zu kündigen. Dies bedeutet aber nicht, dass man gezwungen sei, sich an dererlei TÄtigkeiten zu beteiligen > ganz im Gegenteil - dies hat man zu unterlassen.

    Aber da gibt es doch sicherlich eine Grenze, oder nicht? Wenn sich während meiner Arbeit wirklich offensichtliche Straftaten offenbaren, dann bin ich doch verpflichtet, tätig zu werden, sonst werde ich möglicherweise noch zur Mittäterin durch Verschweigen oder so etwas...


    Grüße,
    Regina


    PS: Nur, um Vermutungen vorzubeugen: Ich befinde mich nicht in einer derartigen Zwickmühle, ist rein interessehalber!

    Hallo Jost, hallo euch anderen!


    Mein Eindruck ist eigentlich ein solcher, dass diejenigen, die nicht sowieso immer etwas zu nörgeln haben, durchaus ein realistisches Bild haben bzgl. des großen Aufwandes, den die allermeisten (mir bekannten) BR-Mitglieder tagtäglich in ihr Amt stecken. Ich zumindest bin erst seit diesem Jahr dabei (habt ihr euch vielleicht schon anhand meines Namens denken können :D ) und bin übehaupt erst auf die Idee gekommen, mich aufstellen zu lassen, weil ich immer schwer beeindruckt war von dem tollen Einsatz der früheren BR-Mitglieder, und ich glaube, vielen meiner Kollegen geht es ähnlich. Hoffe ich zumindest.


    LG,
    Regina

    Da dieses Jahr noch Wahlen anstehen hilft dieses Buch auch sehr:
    Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2010
    ISBN: 3766338498


    Hallo!
    Dein Beitrag ist ja schon etwas älter, aber vielleicht kannst du ja mal schreiben, was genau du an dem gut gefunden hast und was eher nicht so?
    Wäre toll!


    Liebe grüße,


    Regina

    Hallo!


    Wir planen gerade ein Inhouse-Seminar für nächste Jahr und haben uns schon mehrere Angebote eingeholt. Ist ja kein Geheimnis, dass es teurere und preiswertere Anbieter gibt, deshalb wollte ich mal fragen, ob der Chef uns da einen Strich durch die Rechnung machen kann, wenn wir uns nicht für den günstigsten Anbieter entscheiden sollten?


    Liebe Grüße,


    Regina

    Bin heute selbst beim zu schnell fahren erwischt worden, deshalb hier meine kleine "Rache":


    Polizeikontrolle: Der kontrollierende Beamte verwarnt den
    sündigen Autofahrer: "Ich hoffe, daß ich Sie in
    Zukunft nicht mehr beim Rasen erwische!" - "Ja.
    das hoffe ich auch".


    Nicht so riesig, aber ich musste trotzdem schmunzeln. :D


    Schönes Wochenende!

    Hallo euch allen!
    Ich hatte bisher ganz vergessen, mich für die vielen Beiträge zu bedanken. Dies sei hiermit ganz herzlich nachgeholt!
    Allando: Den unterschiedlichen Schriftbildern deines Beitrags entnehme ich, dass du das irgendwo heraus hier hineinkopiert hast, richtig? Könntest du mir dazu einen Link posten? (Damit will ich überhaupt nicht die Glaubwürdigkeit der Quelle in Frage stellen, vielmehr hoffe ich, dass dort vielleicht noch weitere hilfreiche Infos zur SBV zu finden sind!)


    Liebe Grüße,
    Regina

    Hallo


    Wie mein Name schon sagt bin ich neu hier und vielleicht wurde diese Frage schon mal gestellt, ich habe aber nichts gefunden, deshalb seit bitte nachsichtig, wenn ich offene Türen einrenne. Danke!


    Zur Frage:
    Muss ein Arbeitnehmer seine Schwerbehinderung dem Arbeitgeber angeben? Es geht um einen Fall, bei dem ziemlich sicher ist, dass die Arbeitsleistung nicht betroffen wird, aber die Kollegin befürchtet, dass sich ein derartiges Outing negativ auswirken könnte auf ihre Behandlung usw. Ist sie gesetzlich zu derartigen Angaben verpflichtet? Und wenn ja: was kann schlimmstenfalls passieren?


    Danke!
    Die Regina