Wer darf/muss den Schlüssel zum BR-Arbeitsraum verwalten?

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  • Hallo liebe Experten!


    Die Überschrift sagt das meiste schon: Unser Chef behauptet, er dürfe einen "Sicherheitsschlüssel" einbehalten für unseren BR-Raum. Wir misstrauen ihm nicht und haben auch nichts zu verbergen, aber ob er darauf einen Anspruch hat, würde mich mal interssieren.


    Wäre toll, wenn ihr das wüsstet und mir mitteilen könntet!


    Schönen Tag!
    Peter R.

  • Hallo Peter,


    das hast Du richtig herausgelesen. Nach § 79 BetrVG ist der BR zur Geheimhaltung verpflichtet. Dieser Pflicht kann er nur dann nachkommen, wenn er die alleinige Schlüsselherrschaft über das Büro hat. Ansonsten könnte sich ja jeder selber bedienen. Selbiges geht auch aus dem Fitting in dieser Randnummer hervor. Denn auch wenn dem BR kein Büro im Einzelfall zustehen sollte oder die örtlichen Gegebenheiten es nicht hergeben, dass es sich um ein Büro handelt, das ausschließlich vom BR allein genutzt werden kann, hat der BR zumindest einen Anspruch auf einen Aktenschrank, der verschließbar ist.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo,


    da stellt sich mir aber dann sofort die nächste Frage. Kann der Arbeitgeber, der sich trotzdem irgendwie Zutritt verschafft, beispielsweise über den Hausmeister, der noch irgendwo einen Ersatzschlüssel hat oder die Putzfrau, die morgens um 5 mit den Reinigungsarbeiten beginnt "nett" bittet, ihm mal eben kurz die Räumlichkeiten aufzuschließen, damit diesen Anspruch inhaltslos machen ?


    Kann doch irgendwie nicht sein, oder ?

  • Hallo,


    das ist richtig, Man sollte sich aber nicht verleiten lassen, aus diesen Gründen seine Geheimhaltungspflicht zu verletzen. Nur weil man eine eigene Räumlichkeit besitzt, sollte man die BR-Unterlagen nicht nur aus Organisationsgründen wohl geordnet deponieren und das auf eine Weise, dass nur diejenigen Kenntnis über die Dokumente erlangen, für die sie auch wirklich bestimmt sind. Von solchen Obhuts- oder Fürsorgepflichten entbindet weder das eigene Büro noch das Hausrecht an desmselben.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo Lorenz,


    stimmt schon. Man sollte das Büro sicherlich nicht als Enklave sehen. Da es in vielen Büros üblich ist, dass entweder morgens oder nach Feierabend die Reinigung der Büros stattfindet, gebietet sich eine solche Handhabe dort eigentlich schon von selbst, wenn der BR sich selber nicht als Putzkraft rekrutieren will.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo Nikolaizet,


    es ist zwar ziemlich kompliziert > Das Haurecht hat ja eigentlich der Eigentümer, der dies wiederum durch den Mietvertrag bzw die Zurverfügungstellung der Mieträume an den Mieter weitergibt. Tatsächlich hat der BR aber ein Hausrecht an seinen Räunlichkeiten > siehe auch Fitting-Kommentar zu § 40 BetrVG, Rdnr. 112.



    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo Lorenz,


    in einem Nachbarbetrieb hatten wir im letzten Jahr eine ähnliche Konstellation. Das Hausrecht am BR Büro wurde nicht angezweifelt. Da meinte der Chef, auf eine gewiefte Idee gekommen zu sein. Er erteilte dem BR für das gesamte Betriebsgebäude vollständiges Hausverbot. "Leider" hat das vor Gericht nicht standgehalten ;)


    Guten Rutsch,


    Sascha

  • Hallo,



    na ja; ich denke auch einmal , dass dem Chef das schon klar war. Hier wird es wahrscheinlich einfach nur um eine Machtdemonstration gegangen sein. Manche Arbeitgeber können es einfach nicht lassen ....




    Schönen Gruß,



    Horst

  • Hallo Benjes,


    davon habe ich auch schon einmal gehört. Andererseits kann diese Machtdemonstration aber auch sehr teuer werden, wenn man die arbeitsrechtlichen Prozesskosten zu tragen hat. Da sollte man das zur Verfügung stehende Geld vielleicht sinnvoller nutzen, die Konjunkturkrise ist noch nicht allzu lange vorbei ...


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo,


    hinzu kommt: Was ist letztlich gewonnen worden, wenn man den arbeitsgerichtlichen Prozess verloren hat ? VOn einer Demonstration von Macht kann in diesen Fällen in keinster Weise mehr die Rede sein. Wenn dererlei Dinge öfter vorkommen, wird man nach und nach von immer weniger Teilen der Belegschaft noch ernst genommen.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

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