Hallo,
letzten Freitag ist bei uns eine Kollegin dabei erwischt worden, wie sie versuchte, das Betriebsgelände mit einem Notebook zu verlassen, das sie in ihrer Tasche versteckt hatte. Heraus kam das Ganze bei einer Durchsuchung, die der AG aufgrund eines Verdachts hatte. Der AG hat dann auch direkt die fristlose Kündigung ausgesprochen.
Ich will die Aktion an sich auch überhaupt nicht verteidigen, was mich aber interessiert, ist, ob nicht der BR eigentlich hätte bei der Durchsuchung dabei sein müssen oder ein Widerspruchsrecht gehabt hätte.
Ich weiß das Thema Diebstahl gab es hier schonmal, allerdings mit einem anderen Schwerpunkt.
Liebe Grüße,
Hanna