Hallo zusammen,
wir hatten heute über mehrere Höhergruppierungen (HG) abzustimmen. Darunter waren drei HG von BR-Mitgliedern, unter anderem meine eigene, wobei ich (als stv. Vorsitzender) den Vorsitz bei der Sitzung hatte.
Um alles korrekt zu machen, habe ich die HG der drei BR-Mitglieder an den Anfang der Sitzung gelegt und ein Ersatzmitglied geladen, das das jeweils bei seiner eigenen HG rechtlich verhinderte BR-Mitglied vertreten hat und nach diesen drei TOP die Sitzung verlassen hat. Für die Zeit, während ich selbst die Sitzung wegen meiner eigenen HG verließ, haben wir zusätzlich noch einen vorübergehenden Sitzungsleiter gewählt.
Soweit korrekt? M.E. ja, aber ich bin nicht ganz sicher.
Nach der Sitzung fält mir nun ein, dass unter den übrigen HG auch die meines Bruders war. Weiß jemand, ob ich für diese auch eigentlich rechtlich verhindert war?
Wie handhabt Ihr solche Fälle generell, also auch bei eigenen HG? Ladet ihr wirklich immer Ersatzmitglieder und gehen die rechtlich Verhinderten dann auch wirklich aus dem Raum? Mir erscheint das als ein ziemlicher Affenzirkus um Abstimmungen, die letztlich eh niemals jemand anfechten wird. Ich bin da versucht, das nach dem Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter" zu handhaben. Wie seht Ihr das?
Lieben Gruß
Heinz