Beiträge von Heinz

Hallo,

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    Wenn bei uns der Entwurf einer BV ansteht, ziehe ich mir auch gerne mal etwas aus dem Netz oder freue mich über eine anderweitige Vorlage. Diese würde ich allerdings immer mit Vorsicht genießen, denn eine BV ist ja immer ein Kompromiss, und schon mit einem Kompromiss in Verhandlungen zu gehen, wo dann u.U. weiteres Nachgeben erwartet wird, ist ungünstig.


    Ich formuliere daher die Vorlagen immer so um, dass unser Entwurf unsere Maximalforderung darstellt, also einschließlich großzügiger Verhandlungsmasse, die man dann in den Verhandlungen "großzügig" rausrücken kann.


    Insbesondere Eurobeträge sollte man in dieser Hinsicht ordentlich "salzen". Zwar besteht über die Höhe kein Mitbestimmungsrecht, aber man kann sie ja indirekt mit mitbestimmungspflichtigen Dingen verbinden. :whistling:

    Hallo und danke für die bisherigen Antworten.


    Wie zu verfahren ist, ist anscheinend also "in Beton gegossen", was wir dann auch weiterhin so umsetzen werden.


    Die Sinnhaftigkeit bezweifle ich allerdings weiterhin aus verschiedenen Gründen. Dass man über einen selbst betreffende Maßnahmen nicht beraten und abstimmen soll, verstehe ich noch. Wobei "beraten" bei Höhergruppierungen m.E. schon sehr hoch gegriffen ist. Mindestens 9 von 10 Höhergruppierungen sind doch völlig korrekt und werden einfach nur einstimmig "durchgewunken".


    Da würde es m.E. völlig genügen, wenn der Betroffene nicht mit abstimmt, aber im Raum bleiben darf und auch kein Ersatzmitglied benötigt wird. Was macht es für einen Unterschied, ob das mit 9:0:0 oder mit 8:0:0 durchgeht? Und für fünf Sekunden vor die Tür zu gehen - und im Fall des Vorsitzenden auch noch jemandem per Abstimmung die Leitung zu übertragen - ist doch mal extrem formalistisch und lächerlich, oder?


    Ehrlich gesagt, das mit dem Rausgehen machen wir - bei aller sonstigen Pingeligkeit - auch nicht real, nur im Protokoll. Weil erstens niemals jemand diese Beschlüsse anfechten wird (warum denn?) und zweitens in diesem theoretischen Fall der Beweis nicht zu führen sein dürfte, dass derjenige nicht draußen war. Ok, in uneinigen Betriebsräten mag das anders aussehen.


    Ansonsten werden wir aber weiterhin pingelig sein und schön Ersatzmitglieder einladen, weil man bei denen natürlich rausfinden könnte, ob sie bei der Sitzung waren oder nicht.

    Hallo zusammen,


    wir hatten heute über mehrere Höhergruppierungen (HG) abzustimmen. Darunter waren drei HG von BR-Mitgliedern, unter anderem meine eigene, wobei ich (als stv. Vorsitzender) den Vorsitz bei der Sitzung hatte.


    Um alles korrekt zu machen, habe ich die HG der drei BR-Mitglieder an den Anfang der Sitzung gelegt und ein Ersatzmitglied geladen, das das jeweils bei seiner eigenen HG rechtlich verhinderte BR-Mitglied vertreten hat und nach diesen drei TOP die Sitzung verlassen hat. Für die Zeit, während ich selbst die Sitzung wegen meiner eigenen HG verließ, haben wir zusätzlich noch einen vorübergehenden Sitzungsleiter gewählt.


    Soweit korrekt? M.E. ja, aber ich bin nicht ganz sicher.


    Nach der Sitzung fält mir nun ein, dass unter den übrigen HG auch die meines Bruders war. Weiß jemand, ob ich für diese auch eigentlich rechtlich verhindert war?


    Wie handhabt Ihr solche Fälle generell, also auch bei eigenen HG? Ladet ihr wirklich immer Ersatzmitglieder und gehen die rechtlich Verhinderten dann auch wirklich aus dem Raum? Mir erscheint das als ein ziemlicher Affenzirkus um Abstimmungen, die letztlich eh niemals jemand anfechten wird. Ich bin da versucht, das nach dem Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter" zu handhaben. Wie seht Ihr das?


    Lieben Gruß
    Heinz

    Hallo blackjack,


    möglicherweise habe ich mich unglücklich ausgedrückt: Die Person, die wegen vermeintlicher Abwesenheit nicht geladen wurde, ist ein Stammmitglied, kein Ersatzmitglied.


    Auch verwirrt mich das mit der freien Entscheidung. Ich nahm bisher an, egal ob Stamm- oder Ersatzmitglied, wenn ich geladen bin, dann gibt es nur zwei Fälle: Entweder ich bin verhindert, dann KANN ich nicht kommen, habe also keine Entscheidungsmöglichkeit. Oder ich bin nicht verhindert, dann MUSS ich zur Sitzung, ansonsten verletzte ich meine Pflichten als BRM. Eine Wahlfreiheit der Teilnahme sehe ich in beiden Fällen also nicht. Sehe ich das falsch?


    Lieben Gruß
    Heinz

    Hallo,


    bei uns ergab sich kürzlich folgendes Problem.


    Ich bin stv. Vorsitzender und musste wegen Urlaubs des Vorsitzenden erstmals die Sitzung leiten. Neben dem Vors. fehlten noch zwei weitere Mitglieder. Eines hatte meiner Einladung wegen Verhinderung eine Absage erteilt und das andere war gemäß Kalender im E-Mail-Programm (über das auch die Einladung erfolgt) abwesend.


    Es waren also drei Ersatzmitglieder zu laden, von denen eines unentschuldigt nicht erschien. Unser Neunergremium würde also die Sitzung zu acht bestreiten müssen. Plötzlich stand der im E-Mail-Programm als abwesend Eingetragene im Rahmen und fragte, warum er nicht eingeladen sei. Auf meine Erklärung hin stelte sich heraus, dass er urspünglich abwesend sein sollte, der auswärtige Termin aber geplatzt sei.


    Nun stellte sich die Frage, ob der Kollege hätte bleiben dürfen und/oder müssen, um korrekte Beschlüsse zu fassen.


    Einige Mitglieder meinten, er könne uns doch gut auf neun auffüllen, da ja das eine (das erste!) Ersatzmitglied nicht erschienen sei. Andere meinten, er müsse bleiben und das dritte Ersatzmitglied müsse wieder gehen. Letztlich habe ich ihn selbst - einvernehmlich - weggeschickt und die Sitzung nur mit den acht ordnungsgemäß geladenen Mitgliedern bestritten. Die Entscheidung beruhte aber mehr auf Intuition denn auf Wissen. Die beiden anderen Lösungen wären für mich auch denkbar.


    Aber wie ist es nun richtig?


    Vielen Dank für hilfreiche Antworten.


    Lieben Gruß
    Heinz