Betriebsvereinbarung anderen BR zur Verfügung stellen

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  • Hallo zusammen!


    Wir haben eine BV über Leistungs- und Erfolgsprämien nach TVöD geschlossen. Nun möchten wir diese BV den anderen Betriebsräten der Tochtergesellschaften unserer Muttergesellschaft zur Verfügung stellen, da diese ebenfalls eine BV abschliessen möchten.


    Dürfen wir das überhaupt? Dürfen sich BR der einzelnen Tochtergesellschaften über Vereinbarungen austauschen?


    Hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.


    Greta

  • Hallo Greta,


    Ihr dürftet sie sogar veröffentlichen.


    Allerdings würde ich auf jeden Fall die Firmendaten (Name, Anschrift) sowie die Unterschriften weglassen.


    Im Internet findet man viele solche BV, in denen halt die Firmen nicht ersichtlich sind. Die sind für uns ja auch nicht relevant.


    Gruss
    Björn

  • Hallo,


    so sehe ich das auch. Anonymisiert spricht meiner Ansicht nach nichts dagegen, dieses zu veröffentlichen. Es kommt ja auch die Klauseln an, die konzipiert worden sind. Der BR, der damit etwas anfangen kann, wird sich sicherlich sehr freuen, denn auf diese Weise ersprat man sich eine beträchtliche Menge an Aufwand.



    Schönen Gruß,


    Jost

  • Wenn bei uns der Entwurf einer BV ansteht, ziehe ich mir auch gerne mal etwas aus dem Netz oder freue mich über eine anderweitige Vorlage. Diese würde ich allerdings immer mit Vorsicht genießen, denn eine BV ist ja immer ein Kompromiss, und schon mit einem Kompromiss in Verhandlungen zu gehen, wo dann u.U. weiteres Nachgeben erwartet wird, ist ungünstig.


    Ich formuliere daher die Vorlagen immer so um, dass unser Entwurf unsere Maximalforderung darstellt, also einschließlich großzügiger Verhandlungsmasse, die man dann in den Verhandlungen "großzügig" rausrücken kann.


    Insbesondere Eurobeträge sollte man in dieser Hinsicht ordentlich "salzen". Zwar besteht über die Höhe kein Mitbestimmungsrecht, aber man kann sie ja indirekt mit mitbestimmungspflichtigen Dingen verbinden. :whistling:

  • "Der Kompromiss wird höchstens in der Einigungsstelle gefunden ..."


    Warum das? Man kann sich doch auch in den Verhandlungen mit dem AG auf Kompromisse einigen?!


    Hallo,


    in Betriebsvereinbarungen welche die Themen, Arbeitsschutz, Arbeitszeitgesetz, der Sicherheit usw., gibt es keine Kompromisse. Die gibt es nur bei freiwilligen BV`en.


    Gruß bj

  • Hallo,


    ales richtig. Man muss beim "Abkupfern" einer BV aber stets aufpassen. Immer gut ist, wenn man eine Vorlage hat, die derselben Branche entstammt. Steht eine solche Grundlage nicht zur Verfügung, muss man aufpassen, dass man keine anderweitigen Bestimmungen aus dem Arbeitsrecht vergisst womit die BV unter Umständen kollidieren könnte. Nichts desto trotz ist eine solche Vorlage immer gut, wenn man Neuland betritt und gar nicht weiß, wo genau die Probleme liegen können und was man genau bei Verhandlungen verlangen kann. Aber um das gewissenhafte Recherchieren kommt man nicht herum, wenn man späteren Ärger vermeiden will.

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