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  • Hallo,


    habe nochmal eine Frage nachdem das beim ersten mal so super geklappt hat :thumbup:
    Und zwar geht es darum, dass wir BR-Leute gerne mit dem Auto zum Seminarort fahren würden (wegen Mobilität). Und da ist bei uns die Frage aufgekommen, ob wir einen Anspruch auf einen Dienstwagen haben oder ob wir mit einem privaten Wagen fahren müssen? Es wäre grundsätzlich nicht wirklich schlimm, wenn der Ansruch nicht besteht, aber unser Betrieb hat ein paar Dienstwagen für bestimmte Anlässe, da denken wir uns, dass wir auch einen solchen nehmen könnten, wenn denn ein solcher Anspruch besteht.


    Danke für eure Hilfe!
    Ronny

  • Auch hallo zusammen,


    das hängt vor allem von den Kosten ab.


    Da steht ein Firmenwagen eine Woche rum und kann nicht anderweitig genutzt werden. Das kostet zusätzlich zu den Fahrtkosten.


    Die Bahnfahrt kostet auch. Beides sollte also in einem gewissen Verhältnis stehen, wenn der Wagen trotzdem preiswerter ist, spricht nicht viel dagegen.


    Das kommt auch darauf an, ob die Fahrzeuge auch für solche Dienstreisen (unabhängig vom BR) vorgesehen sind.


    Gruss
    Björn

  • Hallo,


    genauso sieht es aus.


    Ferner ist auch hier wieder einmal die Frage zu stellen, die sich nahezu standrdmäßig in vielen dieser Fälle vorab stellt, bevor man genaueres dazu sagen kann: Gibt es vielleicht eine betriebliche Reisekostenregelung ? Dort ist diese Frage zumeist mitgeregelt.


    Diese Frage stellt sich indes nicht, wenn eines der Mitglieder im BR sowieso selber mit dem eigenen PKW fahren möchte. Die Rechtsprechung geht in diesen Fällen davon aus, dass die anderen Mitglieder sodann bei dem betreffenden Mitglied mitfahren. Eine Ausnahme besteht, wenn das Mitfahren nicht zumutbar ist. DIes kann z.B. der Fall sein, wenn der Fahrstil des Freiwilligen ziemlich zu wünschen übrig lässt.

  • Hallo J.W.,


    ich muss Dich leider korrigieren.


    Wenn ein Mitglied mit dem eigenen PKW unterwegs sind, so sind die anderen NICHT verpflichtet, bei diesem Mitglied einzusteigen.


    Begründet wird dies mit den zusätzlichen Risiken die entstehen. Zum einen kann der Fahrstil genannt werden; Kritiker werden sagen, dass der Fahrstil naütrlich auch im Firmenwagen zum Tragen kommt. Aber darüber hinaus ist von vornherein nicht automatisch geklärt, wie der Versicherungsschutz ausgestaltet ist, wenn es einmal zu einem Unfall kommen sollte.


    Das Arbeitsgericht Marburg hat diesen Grundsatz aufgestellt ( ArbG Marburg, ArbuR 93,61) - in den gängigen Kommentaren ist selbiges zu lesen .


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo Lorenz,



    diese Sichtweise ist mir aber auch um einiges lieber. Ich kenne so einige Fahrstile der Kollegen und ich weiß von daher ganz genau, dass ich nach Möglichkeit NIE mit diesen Personen zusammen fahren möchte. Dann fahre ich lieber selber. Dann ist mir meine Gesundheit auch wichtiger; da kann der Ölpreis noch so sehr in die Höhe schnellen.


    Viele Grüße,


    Carsten

  • Hallo Rhitz,


    ich kenne es auch nur in der Form, wie bjoern es bereits beschrieben hat. Ich denke auch mal dass diese Praxis in den meisten Unternehmen gefahren wird. Obgleich des Anspruches wird dieses aberr auch gerne kritisiert, da es sich dabei ja um KOsten handelt, die aus Sicht des AG natürlich vollkommen unnötig entstehen.


    Gruß,


    Sascha

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