Gehalt bei Vollzeitfreistellung

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  • Hallo an alle,


    mal wieder das leidliche Thema Bezahlung eines BR.


    Aber ich glaube, diese Situation ist neu und Diskussionswürdig:


    Ich bin seit Juni für die BR Arbeit Vollzeit freigestellt und unsere Geschäftsführung(GF) hat mir eine Berechnung für mein jetziges Gehalt aufgestellt. Von der Summe her kommt alles hin, nur haben wir in unserer Klinik keine Schichtzulage sondern Faktorzeiten. Das bedeutet z.B. wenn ich 9 Stunden Nachtdienst gemacht habe bekam ich 13,25 Stunden gutgeschrieben. In meinem Jahresdurchschnitt habe ich laut GF pro Monat 17,13 Stunden Faktorzeit aufgebaut. In der Pflege wo ich herkomme wurde dies im selben Monat als Freizeit ausgeglichen.


    Nun mein Problem:


    Als Vollzeitfreigestellter soll ich 40 Stunden die Woche BR-Arbeit machen (normale Vollzeitstelle). Meine GF möchte (fordert) dass ich meine Durchschnittsfaktorzeit von 17,13 Stunden/Monat weiter als FGreizeit nehme. Diese Zeit fehlt dann natürlich dem BR.


    Meine Frage:


    Kann ich verlangen mir diese 17,13 Stunden auszahlen zu lassen oder muß ich Frei machen? Wenn ich Frei machen muß kann man verlangen für diese Stunden eine weitere Freistellung zu bekommen?


    Freue mich auf Lösungsvorschläge von Euch :thumbup:


    Gruß Sebastian

  • Da hast du Recht. :D
    Dennoch ist es häufiger so, dass sich Leute zunächst einmal hier erkundigen und sich im Laufe der Diskussion herausstellt, dass es eine BV gab ;)
    Was dein Problem anbelangt: Wenn ich dich richtig verstehe, dann steht eine Auszahlung grundsätzlich (also ohne BR-Freistellung) nicht zur Wahl, oder?
    Eine gesetzliche Regelung, aus der sich ein Wahlrecht ableitet, gibt es meines Wissens nach nicht (aber ich weiß leider auch nicht alles, vielleicht kennt ja ein anderes Mitglied doch eine)...


    LG,
    Hanna

  • Hallo Sebastian,


    im Endeffekt ändet sich für Dich eigentlich gar nichts, wenn man einmal davon absieht, dass Du zugunsten des BR arbeitest und somit nicht mehr dem Direktionsrecht Deines Arbeitgebers unterstellt bist. In allen gängigen Kommentaren wirst Du zu § 38 BetrVG die Anmerkung finden , dass die betriebsübliche Arbeitszeit weiter gilt.
    Dem BR fehlt diese Zeit Deinerseits, das ist richtig . Andererseits ist dies aber letztlich das Problem des BR bzw eher gesagt der AG, der bei erhöhtem Aufwand damit rechnen muss, einen weiteren Mitarbeiter zumindest zeitweise freistellen zu müssen .


    Solange der eigentliche Arbeitsvertrag nicht abgeändert wird, bleibt es also bei dem, was Du beschrieben hast. Würdest DU innerhalb der Freizeit-Ausgleichszeiten arbeiten, wäre dies wie das Arbeiten außerhalb der Arbeitszeit zu werden. § 37 III gewährt in diesem Fall, sofern es sich um einen betrieblichen Grund im Sinne dieser Bestimmung handelt, einen Anspruch auf Freizeitausgleich. Wie Du siehst, ist die Zeit also auch in diesem Fall juristisch nicht auszahlbar und ich gehe einmal davon aus, dass Du kein Interesse hast, auch wenn es um den BR geht, Stunden zu reißen, die Du letztlich nicht bezahlt bekommst ;) .


    Der Entgeltfortzahlungsanspuruch ist dem sog. Lohnausfallprinzip unterworfen. Man erhält für die Tätigkeit im BR einen Anspruch auf die Summe, die man erhalten hätte, wenn man regulär gearbeitet hätte . Zusätzliche Ansprüche auf Sonderzahlungen oder anderweitige Lohnberechnung in Bezug auf das Arbeitsverhältnis lassen sich aus diesem Prinzip nicht herleiten. Es besagt lediglich, dass Du durch Deine Tätigkeit im BR in finanzieller Hinsicht nicht schlechter stehen sollst als wenn Du es nicht getan hättest.


    Da Du bereits sagtest, dass Dein AG sehr dazu tnediert, alles so zu belassen, wie es ist, sehe ich, sofern Du mehr arbeiten willst und gleichermaßen dafür auch das verdiente Geld erhalten möchtest, es über den BR zu versuchen . Wenn dieser einen Bedarf feststelllt, bei denen die Faktorzeiten hinderlicher sind als wenn man sie beiseite lassen würde, könntest Du Glück haben .


    In jedem Fall bist Du aber auch den Willen des AG angewiesen. Zwingen kannst Du ihn diesbzezüglich nicht.

  • Hallo Jost,


    das hört sich soweit ganz gut an; es macht also keinen Unterschied, ob man für den BR tätig ist oder arbeiten geht. Das ist wirklich gut zu wissen, denn ich hatte gelesen, dass die BR-Arbeit ja eine ehrenamtliche Tätigkeit sei. Da wird jetzt erst einen BR bekommen haben, dachte ich, daß das meiste, wenn man einmal von offziellen Sitzungen und soweiter absieht, in der Freizeit gemacht werden müsste.

  • Hallo RIKO,


    eigentlich recht naheliegend, das man erst einmal davon ausgeht. Es stimmt auch, dass die Arbeit eigentlich ehrenamtliche Tätigkeit ist, sie aber letztlich dann doch bezahlt bekommt . Aber ich denke, dass Du mit zustimmen wirst: Es gibt Fälle, in denen man sich ja auch einmal ganz gerne irrt. :)

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