Hallo,
einer meiner Kollegen ist als Sachbearbeiter auf dem Büro tätig. Um ihn hat sich nun eine Diskussion entwickelt. Um es kurz zusammenzufassen : Beginnt die Arbeitszeit in seinem Falle bereits dann, wenn er tatsächlich an seinem Arbeitsplatz anwesend ist oder erst dann, wenn er mit dem Teil beginnt, der effektiv geschuldet ist ?
Hier geht es darum, dass der Kollege, bevor er die ersten Bestellungen tätigt, erst einmal in Ruhe seine Sachen ablegt, sich erst einmal einen Kaffee aus dem Automaten zieht, gerne mit Mitarbeitern am Montag morgen über das Wochenende plaudert etc. NDas sind sicherlich Dinge, die wir alle gerne tun, ich habe da persönlich eigentlich auch kein Problem mit. Das Problem bei diesem Kollegen ist, dass er sich im Moment in einem komplizierten Disput mit der Geschäftsleitung befindet und anscheinend ein kleines "Motivationsloch" hat. Dieser Anschein hat sich nicht nur mir offenbart sondern ist allmählich in fast der gesamten Belegschaft einhellige Meinung.
Langsam scheint es eng zu werden, da der AG langsam auch bemerkt, dass er in den vergangenen Jahre innerhalb derselben Zeiträume weitaus produktiver war. Vor diesem Hintergrund denkt er nun, dass er für diese "verzögerten" Anfangszeiten nicht verpflichtet ist, den anteiligen Lohn zu zahlen, da er zu diesem Zeitpunkt ja noch gar nicht angefangen sei, zu arbeiten. Da der Kollege sich in einem Gleitzeitarbeitsmodell befindet, ist der AG der Meinung, dass der Mitarbeiter anscheinend freiwillig ein wenig früher erscheint, um sich erst einmal auf den Arbeitstag einzustimmen und die eigentliche Arbeitszeit aus diesem Grund erst später beginnt.
Hat jemand von Euch schon einmal einen ähnlichen Fall erlebt ?