Überstundenwegfall

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  • Hallo euch allen!




    Bei uns im Betrieb wird Gleitzeit gearbeitet und dementsprechend gibt es auch Zeiterfassung. Ab 7,5 Stunden steht dem MA ein Gleittag zu. Aber: Wenn
    im Monat mehr als 15 Überstunden angesammelt wurden
    (unabhängig vom Gleittag), werden die Stunden darüber nicht weiter festgehalten!




    Viele Kollegen empfinden das zwar als ärgerlich, aber halten sich halt einfach daran und arbeiten nicht mehr. Allerdings hat es vor kurzem für ca eine Woche einen Ausfall der Erfassung gegeben und drei MA ist es nun passiert, dass sie über besagte 15 Stunden gekommen sind und anlässlcih dessen würde mich mal interessieren, ob eine solche Regelung überhaupt rechtens ist?

  • Hallo C. :) ,


    wenn die Arbeitszeit geleistet worden ist, dann muss die entgolten werden, Keine Frage. Ob das jetzt in Form von Urlaubstagen oder zusätzlichen Geldleistungen geschieht ist unterschiedlich, in der Regel ersteres. Einfach so unter den Teppich fallen lassen ist auf jeden Fall nicht möglich von AG-Seite.


    Grüße,
    Jörn

  • Hallo allerseits,


    in diesem Fall scheint eine ähnliche Problematik vorzuliegen wie im Fall der Vertrauensarbeitszeit. Damit es hier nicht zu Misbrauch zulasten des Arbeitnehmers kommt, ist es nur anzuraten, sich intensiv auf betriebsratlicher Ebene mit eine Betreibsvereinbarung diesbezüglich auseinanderzusetzen. Dort kann sodann geregelt werden, wie genau die Arbeitszeit aufgeteilt werden sollte. Ferner kann auch geregeltz werden, auf welche Weise überhaupt die anfallende Arbeitszeit verrechnet werden soll und wie sie zu erfassen ist.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Das ist jetzt sicherlich eine doofe Frage, aber ich stelle trotzdem mal:
    Wenn in Camillos Betrieb die Zeit eben nicht dokumentiert wird, was kann er denn realistisch machen, damit das passiert?

    Ist es nicht. :)


    Notfalls muss das der MA für sich selbst übernehmen. Wie die Dokumentation statt zu finden hat, ist im Gesetz nicht geregelt.


    Gruss
    Björn

  • Hallo.
    Das eigenverantwortliche Festhalten der Stundenzahlen kann allerdings u.U. zu erheblichen Beweisproblemen führen. Möglicherweise wäre es schlichtweg eine gute Idee, den AG zu fragen, ob er die Einstellungen der Zeiterfassung nicht einfach verändern kann. Wenn er die Überstunden selbst anordnet, dürfte er wohl kaum etwas dagegen haben, dass diese erfasst werden.


    Grüße,
    dillan

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