Hallo zusammen,
die Partei Die Grünen bietet unter
http://beschaeftigten-datenschutz.de/
die Möglichkeit, einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz mit zu bestimmen.
vgl.: http://www.heise.de/newsticker…enschutz-ein-1042087.html
Gruss
Björn
Hallo zusammen,
die Partei Die Grünen bietet unter
http://beschaeftigten-datenschutz.de/
die Möglichkeit, einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz mit zu bestimmen.
vgl.: http://www.heise.de/newsticker…enschutz-ein-1042087.html
Gruss
Björn
Hallo,
ich begrüße das. Meiner Ansicht nach wird diesbezüglich immer noch sehr viel Schindluder getrieben, woran sie einiges verbessern ließe.
Sehr gute Idee, das ganze so zu gestalten, dass im Grunde jeder (mit einem Internetanschluss) an dem Gesetz mitarbeiten kann.
LG,
Karsten
Hallo!
Ich sehe es ähnlich wie Karsten: vollkommen unabhängig von Parteizugehörigkeit oder auch nur -sympathien kann hier jeder zu dem Zustandekommen und der konkreten Ausgestaltung eines Gesetzes beitragen, unter das es sich dann nach dem Passieren u.U. leichter fällt, sich unter zu ordnen.
Angewandte Demokratie. Ich begrüße das!
Gruß,
dillan.
Hallo!
Auch wenn ich -soviel gebe ich trotz Wahlgeheimnis mal preis- in dem meisten Punkten kein großer Befürworter der Grünen bin, dann muss ich zugeben, dass auch ich dies für ein gutes Konzept halte, deshalb gebe ich der Aktion mal diesen hier:
Liebe Grüße,
Reni
Oha,
habe diesen Thread jetzt erst entdeckt, da wird's ja drigend Zeit, auch nochmal "aktiv" zu werden...
Finde das übrigens auch eine super Sache!
Grüße,
Jörn
Hallo!
Hat jemand von euch zufällig eine Ahnung, bis wann diese Mitbestimmungmöglichkeit besteht?
Ganz oben steht ja nur "bis Mitte September", was ja quasi morgen sein kann oder auch noch in 14 Tagen...
Hallo,
konkretes habe ich dazu auch noch nicht gehört.
Meiner Meinung nach ist auch die Formulierung ""für die Verwendung auf dem vorgesehenen Arbeitsplatz wesentlich und entscheidend ist und der Betroffene dem Verfahren schriftlich zugestimmt hat" immer noch zu schwammig.
Meiner Ansicht nach lässt sich ein effektiver Schutz nicht über eine Generalklausel herstellen. Ein abschließender Fallkatalog wäre in diesem Falle geeigneter um von vornherein keine "Hintertürchen" offen zu lassen .
Schönen Gruß,
Sascha
stelko:
Andererseits haben solche Generalklauseln ja den Zweck, für bisher nicht vorhersehbare Fälle ein Lösungsmodell an die Hand zu geben. Das können solche Kataloge nicht leisten und bei der Spitzfindigkeit mancher Juristen wird daraus dann mitunter ein Schlupfloch.
Wie immer im Leben: Alles hat Vor- und Nachteile
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