Kur/Urlaub

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  • Guten Tag zusammen!


    Bei uns im Betrieb gibt es einen Kollegen, der einen Antrag auf Kur gestellt und auch bewilligt bekommen hat. So weit, so gut. Das Problem liegt nun darin, dass der Beginn der Kur sich überschneidet mit den letzten eineinhalb Wochen seines (bereits Anfang des Jahres) beantragten und bewilligten Urlaub. Da sich die Kur nicht verschieben lässt, wollte er den Urlaub dann etwas vorziehen oder sonstwie verlegen, allerdings hat der Chef ihm da einen Strich durch die Rechnung gemacht und das abgelehnt.
    Ich muss sagen, dass ich mich schwerlich mit der Vorstellung anfreunden kann/will, dass das so einfach okay sein soll. Hat jemand hier mit vergleichbaren Szenarien Erfahrung und weiß über die Rechtslage Bescheid?


    Karsten.

  • Hallo,


    ich denke, hier greifen § 10 BUrlG, § 9 Abs.1 Entgeltfortzahlungsgesetz, § 9 Abs.2 Entgeltfortzahlungsgesetz und 7 Abs.1 S.2 BUrlG.


    Es sollte also zu regeln sein, den Urlaub bis zum Kurbeginn zu "kürzen" und im Anschluss an die Kur die restlichen Tage zu gewähren.


    Gruß ClaraFall

  • Hallo sumisu,


    in diesem Zusammenhang wäre es interessant zu wissen, mit welchem Argument der AG dem AN die Gewährung von Urlaub verweigert hat. Ganz so einfach ist das nämlich auch nicht möglich, da die Urlausbwünsche gem. § 7 I S.1. BUrlG generell berücksichtigt werden müssen.


    Schönen Gruß,


    LOrenz

  • Hallo Lorenz, hallo euch anderen,


    der AG meinte, dass die Urlaubspläne bereits seit Anfang des Jahres feststünden und er sonst mit personellen Engpässen rechnen müsse. Unser Betrieb ist in der Tat nicht sehr groß, das macht selbst unter Berücksichtigung des §7 I BUrlG wohl Sinn, aber dennoch glaube ich, dass der Chef da mehr Entgegenkommen zeigen könnte...


    LG,
    Karsten

  • Hallo sumisu,


    das BUrlG verlangt eben dieses auch vom AG: Der Begriff des betrieblichen Grundes wird nicht allzu vorschnell angenommen. Es muss schon etwas Wichtiges sein, was dazu berechtigt, dem Mitarbeiter einen Strich durch seine Urlaubspläne zu machen .


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • das BUrlG verlangt eben dieses auch vom AG: Der Begriff des betrieblichen Grundes wird nicht allzu vorschnell angenommen. Es muss schon etwas Wichtiges sein, was dazu berechtigt, dem Mitarbeiter einen Strich durch seine Urlaubspläne zu machen .

    Das macht ja auch Sinn, denn sonst wäre ja das BUrlG de facto nur noch anwendbar auf Betriebe, die aufgrund einer gewissen Belegschaftsgröße grundsätzlich keine Engpässe zu befürchten haben (und zwar noch nicht einmal in den klassischen Urlaubsmonaten)


    Grüße,
    Jörn

  • Hallo Jörn,


    dies sind in der Tat die Vorgaben, die das BUrlG dazu macht . Die Praxis sieht in den Betrieben des öfteren anders aus . Aus Angst um den Arbeitsplatz lassen sich viele Mitarbeiter gerade in dieser Hinsicht sehr viel gefallen. Da fällt sodann schnell derjenige auf, der eigentlich nur auf das besteht, was ihm in diesem Zusammenhang eigentlich zusteht.


    Traurig, aber wahr,


    Jost

  • Das, Jost, ist traurigerweise ein Phänomen, das sich durch das gesamte Rechtssystem, vor allem aber durch das Arbeitsrecht zieht. Die wenigsten AN sind halt Juristen und haben wirklich Ahnung davon, was ihnen alles zusteht oder vielmehr -stünde. Wenn der AN "Nein!" sagt, dann bleibt ja oftmals nur der Weg zum Gericht und den scheuen die meisten allein schon, weil sie sehr unsicher sind ob des möglichen Ergebnisses.
    Die Schatten, die ein Gerichtsprozess über ein Arbeitsverhältnis generell werfen kann, mal außen vor gelassen (das Thema hatten wir ja auch in anderen Zusammenhängen bereits)...
    Zynischerweise ist das wohl auch der Grund dafür, warum die Unternehmen mit dem schlechtesten Ruf, was die Behandlung von AN anbelangt (ja, ich denke hier u.a. an die eine oder andere Discounterkette), so bemüht darum sind, die Gründung von BR zu torpedieren...


    Gruß,
    dillan.

  • Hallo,


    dem ist leider so, das lässt sich leider nicht von der Hand weisen. Weiteres trauriges Beispiel, wie man schon mehrmals aus der Presse entnehmen konnte, sind die Fälle, in denen Mitarbeiter versuchen, einen Betriebsrat auf die Beine zu stellen, um genau an diesen Umständen aktiv etwas zu verändern . Eigentlich skandalös, das so etwas in Deutschland überhaupt möglich ist; aber man hört es leider immer und immer wieder. Ferner ist die Angst davor, seinen Job verlieren zu können, letztlich zumeist größer; also nimmt man es hin und schluckt es runter.

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