Ehemaliges BRM versucht, BR-Arbeit zu sabotieren

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  • Hallo mal wieder!


    Ein MA, der bis zur Wahl im BR war, sich dann allerdings nicht wieder aufstellen ließ, macht uns aktuellen BRM ständig das Leben schwer, indem er vor den Kollegen jede unserer Entscheidungen/Beschlüsse kritisiert. Klar sollte uns das im Grunde kalt lassen, aber die Stimmung unter der Belegschaft wird dadurch negativ beeinflusst.
    Können wir da irgenwas machen?


    Liebe Grüße,
    Hanna

  • Hallo Hanna,


    soweit ich weiß könnt ihr da nicht viel machen...außer vielleicht, den MA durch gute BR-Arbeit zu diskreditieren. Wenn eure Kollegen sehen, dass ihr vernünftige Entscheidungen trefft, dann dürfte die Kritik dieses Ehemaligen doch als wenig plausibel erscheinen, oder?


    Grüße,
    dillan.

  • Hallo Hanna,


    meines Erachtens stört dieses ständige unsinnige Kritisieren um des Kritisierens Willen den Betriebsfrieden. Vielleicht solltet Ihr darauf hinweisen, dass das einen möglichen Kündigungsgrund seitens des Arbeitgebers darstellt.


    Andere Frage, wie erfährt denn von einzelnen Beschlüssen, woher nimmt er also das Futter für diese Kritik?


    Gruss
    Björn

  • Hallo Hannah,


    klar: konstruktive Kritik muss sein. Wenn es aber immer mehr den Anschein macht, dass der BR systematisch zerlegt werden soll, so ist dieses auch meiner Ansicht nach nicht hinnehmbar. Süpätestens dann, wenn man merkt, dass auf diese Weise verschiedene Lager gebildet werden soll, die im Extremfall auch noch gegeneinander ausgespielt oder zumindest anderweitig instrumentalisiert werden sollen, ist Handlungsbedarf angesagt.



    Gruß,


    Jost

  • Hallo ihr Lieben,


    das ist leider alles sehr subtil: Der MA, um den es geht, wird sich sicherlich darauf berufen, dass ihm doch das Recht zustehen müsse, berechtigte (von konstruktiv kann hier ja nicht wirklich die Rede sein, denn offiziell erfahren wir die Inhalte ja nicht) Kritik zu üben. Und den Betribsfrieden würde er doch nur stören, wenn es sich um gezielte Verdrehungen von Tatsachen handelt, oder?


    LG,
    Hanna

  • Hallo Hanna,


    dem ist nicht notwendigerweise so:
    Laut BAG (Urteil vom 09.12.1982 – 2 AZR 620/80).ist der Betriebsfrieden abhängig von der Summe aller derjenigen Faktoren, die das Zusammenwirken der Betriebsangehörigen
    ermöglichen, erleichtern oder auch nur erträglich machen. Der
    Betriebsfrieden, als ein die Gemeinschaft aller Betriebsangehörigen umschließender Zustand, ist somit bereits dann gestört, wenn das störende Ereignis einen kollektiven
    Bezug aufweist, auch wenn nur wenige Arbeitnehmer betroffen sind.
    Mit anderen Worten: Wenn dein MA eine Stimmung erzeugt, die sich störend auf das Zusammenwirken der anderen MA auswirkt, dann kann er ein betriebsstörender faktor sein, auch wenn es sich bei dem Kundgetanen nur um seine persönlichen Ansichten handelt.


    Grüße,
    dillan.

  • Hallo,



    das ist ja alles schön und gut zu wissen. Aber wonach bemisst sich das dann ? Muss man hier vom Einzelfall aus nach einer LÖsung suchen oder gibt es von der Rechtsprechung diesbezüglich vielleicht Grundsätze, wonach das eine oder das andere erfüllt ist ? Kann man uU auf die Grundsätze zum Thema Mobbing zurückgreifen ?

  • Hallo DIenstag,


    so ungeregelt ist dieser Bereich gar nicht. Schaue Dir doch bitte einma den § 119 BetrVG an . Wenn Du Dir den Wortlaut einmal genauer ansiehst, wirst Du schnell feststellen, dass die Vorschrift sich nicht lediglich an den AG an sich richtet, sondern gegen jedermann, so dass auch ehemalige BR-mitglieder vom Tatbestand her erfasst sein können.


    Schönen Gruß,


    Jost

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