Arbeitszeit > Seminarzeit

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  • Hallo euch allen!
    Für den Fall, dass die Zeit, die ein Seminar an einem konkreten Tag läuft, geringer ist als die, die ich normalerweise arbeiten würde (zB reguläre Arbeitszeit = 8h, Seminardauer = 6,5h), habe ich dann den vollen oder nur einen Anspruch auf "anteilige" Erstattung?


    gruß,
    Camillo

  • Hallo Camillo!


    Zunächst einmal ist das wohl davon abhängig, ob das Seminar eines im Betrieb (neudeutsch: Inhouseseminar) oder eines an einem anderen Ort ist. Das ist deshalb relevant, weil das BRM ja "nur" freigestellt wird für die konkrete Dauer des Seminars. Wenn das Seminar also im Betrieb stattfindet und nach 6,5 Stunden vorüber ist, kann der AG meines Erachtens für die restlichen 1,5 Stunden vom AN das Nachgehen seiner normalen Beschäftigung verlangen.
    Wie sieht es denn bei euch aus?


    Grüße,
    dillan.

  • Hallo Peter,


    ich denke, dillan hat recht.


    Der Anspruch bezieht sich immer auf die Zeit, die realiter benötigt wird, um der anfallenden betriebsratlichen Arbeit nachzukommen. Besteht der Anlass im Besuch eines 6,5 stündigen Seminars, bezieht sich dieser Anspruch auch lediglich auf diesen Zeitraum. Etwas anders kann lediglich in Ausnahmefällen gelten. Fälle dieser wären meiner Ansicht nach z.B. die Herrichtung des Seminarraums, Vorbereitung von Teilnehmerunterlagen und was sonst noch so bei der Veranstaltung eines Inhouse-Seminares betrieblicherseits anfallen kann.


    Schönen Gruß,


    Stelko

  • Hallo,
    6,5 Stunden Seminar ganz ohne Pausen? Im Zusammenhang mit teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern hat das BAG geurteilt, dass der Ausgleichszeitraum für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen neben den reinen Schulungszeiten auch die während der Schulungsveranstaltung anfallenden Pausenzeiten umfasst. (BAG 16.02.2005 AP Nr. 141 zu § 37 BetrVG 1972)
    Beispiel:
    Das Seminar geht von 9-17 Uhr (8 Stunden = Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers), davon aber 2 Stunden Pausen, dann sind auch diese mit zu vergüten, mit einzurechnen.
    Viele Grüße,
    Sybille Wamund (Moderatorin)

  • Hallo,


    das macht irgendwie Sinn. Wenn die Pausen nicht umfasst wären, würde ja nicht exakt die Zeit freigestellt, die letztlich realiter vergangen wäre.


    Ist es denn so, dass die Pausen in dem Seminar 6,5 Stunden im Sinne eines ANfangs und Endtermins genannt sind, oder handelt es sich lediglich um eine ungefähre Einschätzung der Gesamtdauer ?


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Oha, ich habe in den letzten Tagen vollkommen vergessen, in diesen Thread hineinzuschauen...
    Das mit den 6,5h war nur ein Beispiel, kein konkreter Fall, der sich bei uns zugetragen hätte oder so.


    Sybille: Dass die Pausen ebenfalls zu vergüten sind, habe ich vermutet (und auch noch nie von einer anderen Handhabe gehört), ich meinte nur die Zeit, die am Ende "wegfällt"...


    Danke euch allen für die Beiträge und Grüße,
    Camillo

  • Hallo Camillo,


    verstehe. Ich hatte mir nämlich auch schon einmal die FRage gestellt, um was für eine Art von Seminar es sich dabei handeln könnte. Zumeist belaufen sie sich ja auch ganze Tage, was genau diese Problematik zu einer recht Seltenen macht.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

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