Einladung der GL zur BR-Sitzung / Wann Tagesordnung beschließen?

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  • Hallo Forum


    Ich möchte immer wieder mal die GL zu unseren BR-Sitzungen laden, da doch gelegentlich Punkte mit dieser zu Besprechen sind.


    Da ich im Voraus nicht weiß, wie lange die Punkte, die ohne GL beraten werden, zur Abarbeitung benötigen, wäre es sinnvoll die GL gleich zu Beginn zu laden. Nun habe ich aber das Problem, dass ich ja zu Beginn der Sitzung die vorgeschlagene Tagesordnung und Änderungswünsche /Nachträge zu beschließen hätte. Ich möchte ja nicht, dass die GL alle Punkte der Tagesordnung und Nachträge erfährt, kann sie aber auch schlecht vor dem Sitzungszimmer stehen lassen, bis die Tagesordnung mit allen Nachträgen beschlossen wurde.


    Kann die Sitzung mit der Anwesenheit der GL begonnen, und erst wenn die GL wieder das Sitzungszimmer verlassen hat die Tagesordnung / Nachträge erfasst und beschlossen werden?




    Gruß


    Merlin10

  • Hallo Merlin,


    so kannst Du das leider nicht handhaben.


    Sinn uned Zweck der Ladung soll jener sein, dass sich alle Partein entsprechend auf die Sitzung vorbereiten können. Von daher muss die Ladung immer im Rahmen einer angemessenen Frist im Voraus erfolgen, so dass sich jeder noch mit den zur Debatte stehenden Themen befassen kann.


    Wenn so vorgegangen werden soll, könnte sich folgende Möglichkeit nützlich erweisen:


    Die herrschende Meinung sieht es als zulässig an, dass die TO, die ja eigentlich von vornherein beschlossen sein sollte, ergänzt wird. Dazu muss aber die Mehrheit der Mitglieder EINSTIMMIG einverstanden sein. Wenn der AG jetzt aber so, wie in den Fällen des § 29 IV BetrVG zwingend teilnehmen muss, ist zu beachten ( Achtung: Auch diese Frage ist wiederum umstritten: Hier beziehe ich mich auf die hM. aus der Rechtsprechung und Literatur > zum gesamten Streitstand: Fitting, § 29, Rdnr. 59) dass er lediglich ein TEILNAHMERECHT, aber KEIN STIMMRECHT hat. Das ist für den Bereich der Beschlussfassung allgemein anerkannt. Die soeben genannte herrschende Meinung geht zusätzlich aber auch davon aus, dass der AG auch nicht die Möglichkeit hat, auf die einzelnen Punkt der Tagesordnung ein Stimmrecht ausüben zu können.


    Ergo: Der Weg wäre theoretisch möglich. Es muss sich hier um eine Ergänzung handeln. Sinngemäß kann es sich hier lediglich um Teile handeln, die die TO nicht gravierender betreffen. Bzgl. der kleinen Teile kann diese Ergänzung also vorgenommen werden, ohne dass eine Zeit zur angemessenen Vorbereitung bestehen muss. Dazu müssen aber alle ausnahmslos einverstanden sein, ansosnten ist die Sache auch schon wieder geplatzt. Ferner sollte man immer abwägen, ob im Einzelfall tatächlich noch eine Ergänzung vorliegt. Denn die Ladung zur Sitzung muss ordnungsgemäß erfolgt sein. Man darf also keine Punkte vollkommen weglassen, lediglich ergänzen.


    Schönen Gruß,


    LOrenz

  • Hallo zusammen,


    vielleicht wäre es für Euch ein gangbarer Weg, zuerst die Sitzung z.B. um 9 Uhr zu eröffnen, die Tagesordnung zu beschliessen oder zu ergänzen oder was auch immer. Dann könnt Ihr nochmal kurz Eure Fragestrategie gegenüber der Geschäftsleitung besprechen. Für 9:30 Uhr habt Ihr die GL eingeladen, die dann pünktlich und im Anschluss an Eure administrativen Vorgänge rund um die Tagesordnung in die Sitzung kommt. Damit hättet Ihr die Ursprungsfrage elegant umschifft.


    Alternative: Separate Besprechungen mit der GL ausserhalb der regelmässigen BR-Sitzungen, also zusätzlich dazu.


    Gruss
    Björn

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