Beiträge von Merlin10

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    Hallo Forum


    es wurde festgestellt, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnungen von unserem Dienstleister während der Kurzarbeit falsch sind. Eine Simulation ergab, dass sich die Differenzen für den Zeitraum März 13 - Juni 13 von -600,00€ (vom AG zuviel ausbezahlt) bis +30,00€ (vom AG zuwenig ausbezahlt) belaufen.


    Da der Dienstleister auch den Aufbau der Abrechnungen geändert hatte, konnten die MA die Abrechnungen nicht mehr auf Richtigkeit überprüfen.




    Kann der AG nun die zuviel bezahlten Beträge komplett zurückfordern?


    Kann der AG diese Beträge auf einmal zurückfordern?




    Gruß


    Merlin10

    Hallo Forum


    Ein Mitarbeiter frägt:


    Sein Sohn hat einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, worin eine wöchentliche Arbeitszeit von X Stunden festgeschrieben ist.


    Nun haben alle AZUBI eines bestimmten Ausbildungsberufes in dieser Firma einen neuen Ausbildungsvertrag zugestellt bekommen, in dem eine höhere wöchentliche Arbeitszeit enthalten ist.


    Die AZUBIs wurden aufgefordert diesen zu unterschreiben, sonst würde Kündigung erfolgen.


    Aus meinem Bauchgefühl kann das nicht rechtens sein. - Aber was hat ein AZUBI sonst für Möglichkeiten?


    Gruß


    Günther

    Hallo Forum


    Ich möchte immer wieder mal die GL zu unseren BR-Sitzungen laden, da doch gelegentlich Punkte mit dieser zu Besprechen sind.


    Da ich im Voraus nicht weiß, wie lange die Punkte, die ohne GL beraten werden, zur Abarbeitung benötigen, wäre es sinnvoll die GL gleich zu Beginn zu laden. Nun habe ich aber das Problem, dass ich ja zu Beginn der Sitzung die vorgeschlagene Tagesordnung und Änderungswünsche /Nachträge zu beschließen hätte. Ich möchte ja nicht, dass die GL alle Punkte der Tagesordnung und Nachträge erfährt, kann sie aber auch schlecht vor dem Sitzungszimmer stehen lassen, bis die Tagesordnung mit allen Nachträgen beschlossen wurde.


    Kann die Sitzung mit der Anwesenheit der GL begonnen, und erst wenn die GL wieder das Sitzungszimmer verlassen hat die Tagesordnung / Nachträge erfasst und beschlossen werden?




    Gruß


    Merlin10

    Hallo Forum


    Laut Arbeitszeitgesetz müssen bei einer Arbeitszeit von 6-9 Stunden 30 Minuten; bei einer Arbeitszeit über 9 Stunden 45 Minuten Pause festgelegt werden.


    Außerdem dürfen die Arbeitsabschnitte nicht länger als 6 Stunden andauern, ohne eine Pause einzulegen.


    Für die gewerblichen Mitarbeiter, die eine festgelegte Arbeitszeit haben, ließ sich das ja umsetzen. Aber wie sollen wir für Angestellte mit Anspruch auf Gleitzeit verfahren?


    Bis jetzt lautet die Vereinbarung, sobald vor 12:00 Uhr und nach 13:00 Uhr gearbeitet wird, werden automatisch 30 Minuten Mittagspause abgezogen.


    Was, wenn der MA länger als 9 Stunden arbeitet? Muss das Zeiterfassungsprogramm so konfiguriert sein, dass es automatisch erkennt, dass dann 45 Minuten Pause eingerechnet werden müssen?


    Unser derzeitiges Programm ist - soweit es mir die Personalabteilung sagen konnte - damit wohl überfordert.




    Besten Dank für Euer Feedback


    Gruß


    Merlin10

    Hallo


    bei uns wurden bereits Krankenrückkehrgespräche eingeführt - und soweit ich weiß auch abgehalten.


    Grundlage hierzu ist SGB IX §84 Abs. 2


    (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). ......



    gemäß einem Gerichtsurteil ist dieser Paragraph nicht nur für Behinderte anzusetzen, sondern für alle Beschäftigten (=> Gleichbehandlung).


    Das bedeutet also, der Betrieb ist sogar rechtlich dazu verpflichtet, solche Gespräche zu führen.
    Unser Betriebsrat hatte diesen Rückkehrgesprächen zugestimmt!


    Gruß


    Merlin10

    Hallo Forum


    Ich war in unserem Betrieb erstmals Betriebsratswahlvorstand-Vorsitzender


    nach Beendigung der Wahl wurden die gewählten Betriebsratsmitglieder befragt, ob sie die Wahl annehmen - soweit so gut.


    Nun bin ich zum Betriebsratsvorsitzenden gewählt worden und habe die Mitglieder zu BR-Versammlungen einzuladen. Da bei uns Schichtarbeit ist, ist vorauszusehen, dass nicht alle Mitglieder immer Zeit haben.


    Also müssten Ersatzmitglieder in der Reihenfolge der Stimmauszählung eingeladen werden (Minderheit braucht bei uns nicht berücksichtigt zu werden).


    Ich habe nun erfahren, dass Ersatzmitglied 1+2, die ehemalige BR-Mitglieder waren und nicht mehr reingekommen sind, nicht bereit sind als Ersatzmitglied zu fungieren.


    Muss ich - da diese ja nicht gefragt wurden, ob sie die Wahl annehmen, nun jedes mal die BREM nach ihrer Reihenfolge der Stimmauszählung einladen und abwarten ob sie absagen, oder kann ich von diesen eine schriftliche Erklärung verlangen, dass sie auf das Recht als BREM verzichten?




    Dank im Voraus


    Merlin10