graphologische Gutachten

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  • Hallo,


    ist es eigentlich rechtlich in Ordnung, beim Bewerbungsverfahren die Einreichung eines handschriftlich verfassten Schriftstückes zu verlangen, was graphologisch begutachtet werden soll ?


    Das geht schon ziemlich weit in den persönlichen Bereich hinein, oder ?

  • Hallo Dienstag,


    das BAG sieht darin dann kein Problem, WENN der Bewerber der Begutachtung zugestimmt hat. Davon wird der AG ausgehen, wenn Du ihm diesen ( zumeist ja Lebenslauf) tatsächlich handschriftlich überreichst. Es ist also nicht unzulässig, in der Bewerbung einen solchen Schrieb zu verlangen.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo zusammen!
    Das eigentliche Problem liegt hier ja darin, dass der AG sicherlich von vornherein solche Bewerber nicht berücksichtigen wird, die dem Gutachten nicht durch die Einreichung zustimmen. Dagegen wirst du aber leider wenig machen können, denn keinem AG ist gesetzlich vorgeschrieben, anhand welcher Kriterien er seine AN auszuwählen hat...


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

  • Hallo Fritz,


    da hst Du durchaus recht. Mir ist indes bis dato kein Urteil bekannt, in dem ein Richter diesbezüglich entschieden hat, dass ein AG dies nicht verlangen könnte oder eine Diskrimnierung aller Personen mit schlechtem Schriftbild darin zu sehen ist. Wenn man die Einsichtnahme in diesen Teil seiner persönlichen Daten verweigert, steht man natürlich im Bewerber- Rankung ziemlich weit unten, sofern man nicht mit anderen Referenzen auftrumpfen kann. Diese sollent sodann aber gut positioniert sein, denn die Ermittlung der Persönlichkeit durch Graphologen hat bei vielen AGs einen hohen Stellne wert.


    Ich würde es einfach über mich ergehen lassen. Bei einer Bewerbung dieser Art hat man nichts zu verlieren. Entweder man ist dabei oderr halt eben nicht . Zumeist kann die Aussagekraft dieser Gutachten auch in Zweifel gezogen werden. Es ist in gerichtlichen Entscheidungen nicht nur einmal die Konstellation entschieden worden, dass eine Anfechtung berechtigt sein kann, wenn sich herausstellt, dass das Gutachten schlichtweg von einer anderen Person angefertigt worden ist :)

  • erst einmal fiel mir der satz über auswahlrichtlinien im betrvg ein:

    "§ 95 Auswahlrichtlinien


    (1) Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. ..."


    damit sollte man solchen aberglauben doch eigentlich abfangen können, oder? habt ihr auch einen physiognomiker als berater bei einstellungen?


    mal ernsthaft. es wundert mich schon, daß es dazu keinerlei urteile gibt. allerdings, wo kein kläger, da kein richter. und wenn man als bewerber nicht weiß, wie die auswahlrichtlinien des unternehmens aussehen kann man auch nichts dagegen sagen.


    auf der anderen seite wundert es mich genau so, daß heutzutage überhaupt noch diese sorte kaffeesatzleserei betrieben wird. der § 95 ist jetzt ziemlich aus der hüfte geschossen. was sagen die experten, ist das anwendbar, was kann der br machen?


    gruß
    carsten



    http://de.wikipedia.org/wiki/Graphologie


    http://de.wikipedia.org/wiki/Physiognomik

  • Hallo Carsten!


    Ich finde es auch erstaunlich, dass es diese Praxis wohl vereinzelt noch zu geben scheint. Allerdings muss es sich um eine klare Minderheit unter den AG handeln, denn ich habe schon eine seeeehr lange Zeit nicht mehr davon gehört...


    Und auch in dem anderen von dir genannten Punkt stimme ich dir zu: Denkbar wäre ein Vorgehen des entsprechenden BR schon, aber du deutest es in deinem Beitrag ja schon an: Der abgewiesene Bewerber wird sich sicherlich eher um weitere Bewerbungen andernorts bemühen, als die -mitunter ziemlich lange- Dauer eines Prozesses abzuwarten.


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

  • ...
    Der abgewiesene Bewerber wird sich sicherlich eher um weitere Bewerbungen andernorts bemühen, als die -mitunter ziemlich lange- Dauer eines Prozesses abzuwarten.
    ...


    mal ganz davon abgesehen, daß ich keinerlei lust hätte in einem unternehmen zu arbeiten, in das ich mich erst einklagen mußte. von betriebsklima kann dann wohl keine rede mehr sein.


    für den aktuellen fall (ich gehe mal davon aus, daß es einen gibt) kann hier wohl nichts mehr getan werden, aber ich hätte da einen vorschlag, womit sich der br mal beschäftigen könnte... ;)


    gruß
    carsten

  • Hallo,


    in diesen Fällen sollte man auch beachten, dass bei Ausschreibungen von Stellen, auf die dr AG zwingend angewiesen ist, gerade auf dererlei "Spielerien" gerne verzichtet wird. Viele Arbeitnehmer sidn insoweit schon datenschutzrechtlich sensibilisiert, dass sie von vornherein zu einem anderen Stellenangebot überschwenken, wenn sie so etwas lesen ;)

  • ich glaube, wenn diese Bewerberei nicht so aufwändig wäre fände ich es mal lustig, einen Lebenslauf in Kurrent http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Kurrentschrift zu schreiben und dem "Graphologen" eine lustige halbe Stunde bescheren... :D ob sie dann dazu übergehen, Horoskope erstellen zu lassen???

    Lustige Idee. Kann aber passieren, dass die Bewerbung wegen Unleserlichkeit beiseite gelegt wird. :)


    Grus
    Björn

  • Hallo,


    jeder, der sich noch nicht allzu sehr mit der Thematik beafasst hat, sollte dies mal tun. Es ist wirklich verblüffend, wie viele letztlich zutreffende Dinge man auf Wiese herausbekommen kann. Dies gilt vor allen in Bezug auf Klerinigkeiten, die man zuvor eigentlich gar nicht vermutet hätte. Wenn die Erfolgsquote nicht so hoch wäre, würden sich viele AG (auch wenn es zunehmend immer weniger machen) mit der Thematik auseinandersetzen; denn so ein Gutachten hat selbstverständlich auch seinen Preis, wie jeder vemuten kann ;)


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • denn so ein Gutachten hat selbstverständlich auch seinen Preis, wie jeder vemuten kann ;)

    Das ist wohl auch ein nicht gänzlich zu vernachlässigender Aspekt:
    Ein AG kann anhand der Bereitschaft, eigene Aufwendungen zu machen, natürlich auch eine gewisse genuine Ambition ablesen, ob der/die BewerberIn die Stelle wirklich will und deshalb auch die Extrameile zu gehen bereit ist, wie es im Englischen so schön heißt...


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

  • Hallo Fritz,

    Ein AG kann anhand der Bereitschaft, eigene Aufwendungen zu machen, natürlich auch eine gewisse genuine Ambition ablesen, ob der/die BewerberIn die Stelle wirklich will und deshalb auch die Extrameile zu gehen bereit ist, wie es im Englischen so schön heißt...

    ich aber doch davon aus, dass der AG das Gutachten bezahlt, oder?


    Ich konnte in den Postings jedenfalls keinen Hinweis darauf finden, dass das Gutachten vom Bewerber vorzulegen ist, sondern nur ein handschriftliches Dokument, z.B. der Lebenslauf. Die Erstellung dessen dürfte auch preiswerter zu haben sein. :)


    Gruss
    Björn

  • Hallo Björn,


    du hast recht, im Ausgangsposting steht in der Tat nichts davon, wer die Kosten zu tragen hat. Vielmehr liest sich das tatsächlich so, als würde der potentielle AG die Kosten übernehmen.
    Ich hatte das Ausgangsposting nicht mehr 100%ig präsent, als ich den Beitrag verfasste, und hätte ihn noch einmal erneut lesen sollen.
    Sorry.


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

  • Hallo,



    vielen Dank für Euren zahlreichen ANtworten. Ich konnte mir echt einen super Überblick über die Thematik verschaffen > beide Daumen hoch, echt !!!! :thumbup:



    Bei uns ist es nicht so, dass der Bewerber dafür hätte aufkommen müssen. Unser Chef wollte nur das handschriftlich verfasste Schriftstück sehen.



    Vielen Dank noch einmal,



    Falk

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