Betriebsunfall?

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  • Hallo liebes Forum,


    Bei uns ist letztens etwas sehr Unglückliches passiert, und zwar ist ein Praktikant (Schulpraktikum, bei dem er drei Tage die Woche zur Schukle geht und zwei im Betrieb arbeitet) nach einem Schultag zum Betriebsgrillen gekommen. Bei diesem Grillen, was an einem Freitag ab 14h stattfand (also für die meisten noch während ihrer normalen Arbeitszeit) hat er sich dann die Hand verbrand. Es war ziemlich schlimm und er musste zum Arzt und für eine Woche einen Schonverband tragen.


    Meine Frage ist nun: War das ein Betriebsunfall und dann von der Versicherung gedeckt?
    Theoretisch könnte man natürlich sagen, dass er das in seiner Freizeit mitgemacht hat, aber wäre er nicht bei uns Praktikant, dann wäre er ja auch nicht eingeladen worden...


    Ich zumindest bin da etwas überfragt...


    Liebe Grüße,
    Gundula

  • Hallo euch beiden!
    Ich würde auch sagen, dass hier so manches für einen Betriebs(bezogenen) Unfall spricht.
    Wie du, Gundula, ja schon geschrieben hast, wäre der junge Mann ohne seine betriebsbezogene Praktikumstelle ja mit dem Feuer nicht in Kontakt gekommen (Anders wäre es mit Sicherheit, wenn der Sohn vom Chef einen Mitschüler mitgebracht hätte...).
    Soweit ich weiß ist der Umstand, dass es sich bei dem Geschädigten nur um einen Praktikanten handelt (und nicht etwa um einen Lohnarbeitsbeschäftigten), kein Grund, dass der Versicherungsschutz nicht greifen würde...


    Beste Grüße,
    Jörn

  • Hallo,


    das Betriebsgrillen würde ich, da ja abgsehen von den Teilen der Belegschaft, die noch zu arbéiten hatten, anscheinend teilgenommen haben, als Betriebsfeier werten, da es um die Pflege der Verbundenheit der Beschäftigten untereinander geht. Noch einfacher geht die Einstufung vonstatten, wenn auch Teile der Geschäftsleitung mitgefeiert haben.


    Probleme sehe ich aber bei der Einstufung als Arbeitnehmer: Dafür müsste er ja für das Unternehmen tätig gewesen sein. Meiner Kenntnis nach ist das dann der Fall, wenn man z.B. in den Ferienzeiten freiwillig ein Praktikum absolviert. Hier handelt es sich um einen Schüler. Da er wechselhaft mal in der Schule war und zu diversen Zeiten den Betrieb audgesucht hat, gehe ich einmal davon aus, dass er als Schülerpraktikant weiterhin der Schule unterstellt war und keinen eigenständigen Praktikumsvertrag mit dem Betrieb hatte. Wenn dem so ist, ist die Versicherung der Schule gefordert, nicht jene des AG.


    Da es sich aber in jedem Fall um einen Betriebsunfall gehandelt hat, wird der Schüler Versicherungsschutz genießen, wenngleich mein Tip, wie soeben gesagt, auf die schulische Unfallversicherung in puncto Zuständigkeit fällt.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo Stelko,


    das hört sich alles gar nicht mal so schlecht an. Andererseits werden wahrscheinlich noch andere Aspekte einer Klärung bedürfen: Wie alt war der Schüler ? Hat er vielleicht, da es sich ja souzusagen um eine Feierabendveranstaltung gehandelt hat, Alkohol getrunken ? Wie genau hat er sich die Hand verbrannt ? Hätte das Tragen von Schutzkleidung, wie in diesem Falle Handschuhen den Unfall verhindern können?


    Ich möchte nicht den Teufel an die Wand malen, aber in diesen Zusammenhängen sind dererlei Fragen schon des öfteren relevant geworden.


    Schönen Gruß,


    Tom

  • Hallo Gundula,


    erst einmal wünsche ich dem Schüler gute Besserung. Ein Kollege von mir hatte auch einen Arbeitsunfall. Tom hat recht, glaube ich. Bei diesem Kollegen wollte man dann auch ganz genau wissen, wies genau zu seinen Verletzungen gekommen ist, weil man den Verdacht hatte, dass er seine Schutzbrille nicht getragen hat. Aber diese hat er glücklicherweise getragen :)


    Schönen Gruß vom Till

  • Hallo Tom, hallo Arbenra,


    sicherlich alles Aspekte, die im Einzelfall durchaus relevant werden können. Aber in puncto Alkohol ... bei einem Grillen um 14 Uhr ? Selbst wenn man sich dort ein "Feierabendbier" gegönnt haben sollte, so glaube ich nicht, dass dies von Relevanz wäre. Interessant wird es meiner Ansicht nach dann, wenn das Grillen bis in den Abend ausgeartet wäre und mit reichlich Promille im Blut gegen den Grill gestolpert wäre.


    Dazu kann man meiner Ansicht nach erst dann mehr sagen, wenn man tatsächlich die genauen Umstände kennt. Alles andere sind Mutmaßungen.


    Gruß,


    Sascha

  • Hallo euch allen!


    Also, der Praktikant ist 16 Jahre alt und er hat meines Wissens nach keinen Alkohol getrunken. Den ganz genauen Hergang habe ich nicht mitbekommen, aber es muss wohl so gewesen sein, dass er beim Kohlenachlegen mit dem Ärmel seines Pullovers so ungünstig in die Nähe (oder an?) der Flammen gekommen ist, dass dieser Feuer gefangen hat und dann seine Hand und der Unterarm zwar nur kurze Zeit, diese aber ziemlich hoher Hitze ausgesetzt waren. Daher dann auch der Verband, den er tragen musste.
    Im Grunde hätte sicherlich das Tragen von Handschuhen zumindest den Umfang der Verletzungen begrenzen können, aber erstens ist das dann ja wohl für einen Grillnachmittag doch recht ungewöhnlich, zum anderen ließe sich ja dann bei jedem Unfall argumentieren, dass dies oder das hätte gemacht werden können, sodass der Schaden nicht passiert wäre.
    Es geht ihm glücklicherweise schon wieder deutlich besser, aber er hat nachvollziehbarer einen kräftigen Schock bekommen durch die Geschichte.


    Falls es noch weitere wichtige Aspekte gibt, sagt ruhig weiter Bescheid.
    Vielen Dank für eure Beiträge!
    Gundula

  • Hallo Gundula,


    es ist schon einmal sehr gut zu wissen, dass der Faktor ALkohol hier nicht zum Tragen kommt. Das ist zumeist bei Feiern eine der ersten Fragen, die gestellt wird.


    Sicherlich wird die Frage nach den Sicherheitshandschuhen relevant werden. Bei heißen Gegenständen wird dies zumeist verlangt.


    Hat von den anderen Forenteilnehmern wirklich niemand eine Idee ?



    Schönen Gruß,


    Tom

  • Hallo Tom,


    ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas so eng gesehen wird. Wie viele Leute nehmen beim Grillen Handschuhe mit ? Viele machen das auch einfach so. Klar, Handschuhe sind in jedem Fall besser. Man sollte schon welche tragen :) . Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man ihn deshalb nicht mehr versichert. Außerdem ist er ja noch jung und auch nicht so erfahren als ein Erwachsener. In dem Alter kann das doch mal passieren, oder ?


    Ich bin für den Schüler. Mir hätte das auch passieren können - sag ich ganz ehrlich,


    Till

  • Hallo zusammen,


    vor ein paar Jahren ist bei uns ein sehr ähnlicher Fall passiert, leider mit Alkoholzusammenhang, weswegen es auch Probleme mit der Versicherung gab. Die Frage, ob der Kollege Handschuhe beim Grillen getragen hat kam definitiv nicht auf. Hätte mich auch arg gewundert. Ich habe noch nie jemanden mit Handschuhen grillen gesehen...


    Beste Grüße,
    Peter

  • Hallo,


    ich schon :-). Irgendwie macht es ja auch Sinn, wenn man mit heißen Sachen hantiert, welche zu tragen.


    Aber das ist halt mit allem so in der Praxis. Auch wenn es Sinn machen würde: Wenn es einfach nur unpraktisch ist, macht man es einfach nicht gerne. Logische Konsequenz aus dem Ganzen ist sodann, dass es niemand macht, auch wenn es eigentlich recht gesundheitsförderlich sein könnte.


    Andererseits wird das Tragen von Handschuhen meiner Ansicht nach dann nicht relevant, wenn auch das Tragen derselben den Unfall nicht hätte verhindern können. So z.B. wenn man sich ausversehen angerempelt hat und im Rahmen der Wiedererlangung des Gleichgewichtes den Griff ausversehen berührt.


    Bei Hausfrauen ist es ähnlich in den Fällen von Backöfen: Eine Ofenform holt man am besten mit Handschuhen heraus; andere meinen, dass es ausnahmsweise auch "so" geht. Manchmal klappt es ; manchmal aber auch wieder nicht :)


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • @sascha:
    Nichts für ungut, aber ein wenig ist das schon wie mit den sprichwörtlichen Äpfeln und Birnen, finde ich.
    Also, sicherlich lassen sich fast alle Unfälle vermeiden, wenn man die "richtige" Schutzbekleidung trägt, aber es kann doch nicht alles erwartet werden...


    Gruß,
    Peter

  • Hallo Peter,


    das sehe ich genauso wie Du. Andererseits darf man nicht vergessen, dass Versicherungen ziemlich spitzfindig werden können, wenn es um das liebe Thema Geld geht.
    Andererseits glaube auch im in diesem Fall nicht, dass man dem 16-Jährigen mit diesem Argument entgegentreten wird. Andererseits habe ich mich auf dieser Ebene in der Vergangenheit schon mehrmals "gewundert" .


    Ich denke aber, dass das nicht passieren wird.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

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