Rückzahlungsverpflichtungen

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  • Hallo!
    Bei uns im Betrieb hat es sich in den letzten Jahren vermehrt ereignet, dass BR-mitglieder, die eine Schulung
    besuchen wollen, sich schriftlich verpflichten müssen, innerhalb der nächsten 3
    Jahren nicht zu kündigen. Anderenfalls müssen sie damit rechnen, zumindest anteilig die
    Kosten des Seminars zurück zu zahlen.


    [Nach welchen Kriterien die einzelnen Mitglieder ausgewählt wurden, weiß ich leider nicht. Ich würde aber vermuten, dass die Seminare vielleicht besonders teuer waren...]


    Können wir dieser Praxis als BR irgendetwas entgegensetzen? Oder ist das möglicherweise ohnehin sittenwidrig und damit ungültig?

  • Hallo Rothschild,


    diese Klauseln habe ich bei Betriesräten noch nie gelesen. Durauch üblich und zudem rechtlicn anerkannt sind sie bei Berufsgruppen, die eine kostenintensove Ausbildung durchlaufen müssen. Immer wieder relevant wird dies bei Piloten, die die Airline gewechselt haben. Zum einen geht es in diesen Fällen um Schulungen, welche einen enormen Kostenaufwand mit sich bringen. Abgesehen davon handelt es sich um Ausbildungen,. welche der Arbeitgeber zu gewähren nicht verpflichtet ist. § 39 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber indes dazu.


    Schönen GRuß,


    Jost

  • Hallo,


    ich bin der selben Meinung wie Jost.


    Selbst wenn wir beide falsch liegen sollten, blibe hier aber folgendes Urteil des BAG unberücksichtig: BAG - Urteil vom 24.10.2002, 6 AZR 632/00


    Im konkreten Fall wurde unter anderem gesagt, dass eine 3-jährige Bindung in den Fällen, in denen ein knapp sechs Monate andauernder Lehrgang besucht worden ist, in Ordnung sei. Als maximale Grenze wird ungefähr das 6 fache der eigentlichen Ausbildungszeit als verbindlich festsetzbare Arbeitszeit erachtet. Zeitbemessungen, die über dieses Maß hinauszielen, wäre vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich verankerten BErufsfreiheit i.S.v. Art. 12 I GG nicht mehr zu rechtfertigen.


    Nach Adam Riese wäre also, unterstellt, dass Jost und ich falsch liegen sollten, bei einem Seminar von 1 Woche eine Zeit von max. 6 Wochen als verhältnismäßig zu erachten. Aber nie im Leben 3 Jahre.


    Gruß,


    Sascha

  • Hallo zusammen,


    die Kenntnisse, die auf BR-Seminaren vermittelt werden, helfen dem AN ja nur in seinem Arbeitsverhältnis. Warum soll jemand ein BR-Seminar besuchen, und direkt danach (oder zumindest in den 4 Jahren Amtszeit) den AG wechseln wollen.


    Die Kenntnisse kann man doch auch bei einem neuen AG nur anwenden, wenn man sich dort zum BR wählen lässt. Wie wahrscheinlich wäre das denn?


    Die geäusserte Vermutung, dass die Seminare besonders teuer waren teile ich nicht. Ich habe zumindest bei Poko nur ungefähr gleich teure Seminare gefunden. Was sollen die denn alles besucht haben?


    Ich glaube, da steckt etwas anderes dahinter. Möglicherweise denkt sich der AG, die MA besuchen das Seminar dann nicht und er kann sich die Kosten sparen, oder sowas.


    Die Frage der Sittenwidrigkeit wird wohl nur ein Jurist beantworten können.


    Gruss
    Björn

  • a) Die Kenntnisse kann man doch auch bei einem neuen AG nur anwenden, wenn man sich dort zum BR wählen lässt. Wie wahrscheinlich wäre das denn?



    b) Ich glaube, da steckt etwas anderes dahinter. Möglicherweise denkt sich der AG, die MA besuchen das Seminar dann nicht und er kann sich die Kosten sparen, oder sowas.

    Hallo!
    Ad a): Klar werden sich in der Regel erst einmal MA mit mehr Erfahrung im eigenen Betrieb zur BR-Wahl stellen, aber für vollkommen undenkbar halte ich es dann auch nicht, dass Erfahrung mit BR-Arbeit in anderen Betrieben neuere MA dazu bewegen könnte, zum BRM zu kandidieren...und von den anderen BRM dürfte diese Qualifikation sicherlich auch begrüßt werden...


    Ad b): Diese Vermutung teile ich allerdings auch. Wäre immerhin ein "eleganter" Weg für den AG, sich mittels eines Scheinarguments der Kostenpflicht zu entziehen...


    Grüße,
    Jörn

  • Hallo,


    ferner darf man auch nicht vergessen, dass die Seminare nicht "Just for Fun " besucht werden. Hier werden wichtige Kenntisse vermittelt, die dafür sorgen, dass gerade junge Betriebsräe überhaupt in der Lage sind, wirksame Beschlüsse auf die Beine zu bekommen.


    Gruß,


    LOrenz

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