Arbeitszeit > 9 Std - Wie kann man eine BV für Gleitzeit definieren?

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  • Hallo Forum


    Laut Arbeitszeitgesetz müssen bei einer Arbeitszeit von 6-9 Stunden 30 Minuten; bei einer Arbeitszeit über 9 Stunden 45 Minuten Pause festgelegt werden.


    Außerdem dürfen die Arbeitsabschnitte nicht länger als 6 Stunden andauern, ohne eine Pause einzulegen.


    Für die gewerblichen Mitarbeiter, die eine festgelegte Arbeitszeit haben, ließ sich das ja umsetzen. Aber wie sollen wir für Angestellte mit Anspruch auf Gleitzeit verfahren?


    Bis jetzt lautet die Vereinbarung, sobald vor 12:00 Uhr und nach 13:00 Uhr gearbeitet wird, werden automatisch 30 Minuten Mittagspause abgezogen.


    Was, wenn der MA länger als 9 Stunden arbeitet? Muss das Zeiterfassungsprogramm so konfiguriert sein, dass es automatisch erkennt, dass dann 45 Minuten Pause eingerechnet werden müssen?


    Unser derzeitiges Programm ist - soweit es mir die Personalabteilung sagen konnte - damit wohl überfordert.




    Besten Dank für Euer Feedback


    Gruß


    Merlin10

  • Hi,
    bei uns werden die Pausen vom Zeiterfassungssystem "Interflex" automatisch abgezogen. Die Regelung unserer BV dazu:


    "Pausen können unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange und der gesetzlichen Regelungen von den Mitarbeitern eigenverantwortlich festgelegt werden. Jedem Mitarbeiter muss die Essenteilnahme am Mittagstisch der Betriebskantine ermöglicht werden.
    Automatischer Abzug von Pausen (sofern diese Zeiten nicht durch gebuchte Pausen ganz oder teilweise erreicht sind):
    • Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden erfolgt kein automatischer Pausenabzug.
    • Bei einer Arbeitszeit über 6 Stunden gilt die über 6 Stunden hinausgehende Arbeitszeit bis zu maximal 30 Minuten als Pause.
    • Bei einer Arbeitszeit ab 9 Stunden gilt noch zusätzlich die über 9 Stunden hinausgehende Arbeitszeit bis höchstens 15 Minuten als Pause."


    Eventuell muss Eure Zeiterfassung entsprechend umprogrammiert werden, so wie Ihr die Pausenregelung mit dem AG vereinbart.


    Gruss
    Björn
    PS: Wenn Du magst, kann ich Dir die gesamte BV zur Verfügung stellen.

  • Hallo,


    eine weitere Möglichkeit wäre, sofern eine Umprogrammierung softwaretechnisch oder aus Kostengründen nicht möglich sei, dies dierekt in die Betriebsvereinbarung mit aufzunehmen und die manuelle Erfassung der Zeiten auch sofort mit aufzunehmen. In der BV ist ja üblicherweise auch ganz detailliert aufgeführt, um welches Zeiterfassungssystem welchen Herstellers es sich handelt, welche Software installiert worden ist, inwieweit Updates aufgespielt wurden und was sonst noch so denkbar ist. Wenn die Klausel dementsprechend abschließend formuliert und Änderungen diesbzüglich als zustimmungspflichtig festschreibt, habt Ihre zumindest für einen Übergangszeitraum eine gangbare Lösung, mit der man einigermaße3n praktikabel arbeiten kann.

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