Wir haben uns soeben konstituiert und auch einige Ausschüsse nach § BetrVG gebildet. Neben dem BA und dem WA auch einen Entgeltausschuss. Nun sind wir nicht ganz sicher ob wir die Höhe der
Ausschussmitglieder richtig gesetzt haben.
Muss in jedem Fall nach §27 vorgegangen werden ? Das würde bedeuten in jedem gebildeten
Ausschuss ist der BR-Vors. die Stellv ( bei uns2) und weitere 3 BRM.
Kann da jemand weiterhelfen?
Gruss