Übertragung an Ausschüsse

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Wir haben uns soeben konstituiert und auch einige Ausschüsse nach § BetrVG gebildet. Neben dem BA und dem WA auch einen Entgeltausschuss. Nun sind wir nicht ganz sicher ob wir die Höhe der


    Ausschussmitglieder richtig gesetzt haben.


    Muss in jedem Fall nach §27 vorgegangen werden ? Das würde bedeuten in jedem gebildeten


    Ausschuss ist der BR-Vors. die Stellv ( bei uns2) und weitere 3 BRM.


    Kann da jemand weiterhelfen?




    Gruss

  • Hallo Ralf1958,
    ich habe zu Deiner Frage folgendes gefunden:


    Im Gegensatz zum Betriebsausschuss ist für andere Ausschüsse des Betriebsrats keine bestimmte Größe vorgeschrieben. Die Größe braucht sich nicht an die des Betriebsausschusses anzulehnen (h.M., u.A: Fitting KOmmentar zu § 28 Randnummer 25.)


    Abweichend von der Regelung für den Betriebsausschuss gehören der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter anderen Ausschüssen nicht von Gesetzes wegen an (Fitting Kommentar zum § 28 Randnummer 29 m.w.N.).


    Viele Grüße,
    Sybille Wasmund (Moderatorin)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!