Umgang mit Datenschutz und Mitarbeiterüberwachung

Hallo,

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Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Das Thema Datenschutz und Mitarbeiterüberwachung in Unternehmen wird immer dringender. Wie sind hier die Erfahrungen? Wird Datenschutz gelebt und welche Mittel hat der Betriebsrat bei Verstößen oder der Vorsorge?


    Erfahrungen und Meinungen sind erwünscht.

  • Hallo Andre,
    wir haben seit kurzer Zeit einen neuen Datenschutzbeauftragten, der seine Aufgabe sehr ernst nimmt und intensiv den Kontakt mit den Betriebsräten sucht. Das ist für unsere Arbeit sehr vorteilhaft und hilft ihm auch, wenn seine Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit beim Management nicht unbedingt "positiv" gesehen werden. Denn einige Änderungen können richtig ins Geld gehen. Wir sind im Moment in der Phase, Führungskräfte und Mitarbeiter durch Schulungen zum Thema "Personenbezogene Daten" zu sensibilisieren.


    Heidi Marks

  • Wir haben im letzten Jahr unsere Geschäftsleitung auf das Thema Datenschutz aufmerksam gemacht, und diese hat sofort reagiert. Ein Datenschutzbeauftragter wurde bestellt und alle Mitarbeiter einer Datenschutzschulung unterzogen.
    Natürlich ist das ganze Verfahren mit einigen Kosten verbunden. Wenn man hierzu allerdings event. anfallende Strafzahlungen bei Nichtbeachtung in Relation setzt, gibt es für den Arbeitgeber in der Regel keine guten Gründe, sich nicht dem Thema Datenschutz zu stellen.


    Viele Grüße


    mgoschke

  • Ich finde es toll, dass es auch Firmen gibt, die keine Probleme mit Datenschutz etc. haben.
    Wir haben auch einen Datenschutzbeauftragten.
    Allerdings informiert uns dieser als BR vor Ort nicht über Verhandlungen mit dem ArbG.
    Wir erfahren immer erst von Schweigepflichtserklärungen wenn diese den Mitarbeitern auf den Tisch gelegt worden sind.


    Frage:
    Muß ein örtlicher BR (mehrere Standorte) nicht in die Formulierungen von Schweigepflichtserklärungen mit einbezogen werden?
    Kann der DSBeauftragte alles ganz allein entscheiden ?
    Was ist wenn in diesen Erklärungen eine Verpflichtung zum Schweigen "wie ein Arzt" enthalten ist obwohl dieses für Büromitarbeiter gelten soll ?
    Kann jemand helfen?

  • Für mich ist eine Schweigepflichtserklärung eine Frage der betrieblichen Ordnung sowie des Verhaltens der Arbeitnehmer und damit lt. § 87 mitbestimmungspflichtig.
    Laut Däubler/Kittner... "Zusammenfassend läßt sich also feststellen, daß alle Anordnungen des AG hinsichtlich der Arbeitsleistung mitbestimmungspflichtig sind, wenn mittelbar oder direkt eine Reglementierung des AN-Verhaltens bzw. ein einheitliches Verhalten der AN erreicht werden soll"


    Schöne Grüße


    HMarks

  • Hallo,


    kurz vorab etwas Grundsätzliches: Der DSB hat keine Weisungsbefugniss und berät lediglich die Geschäftsführung. Daher ist diese auch allein verantwortlich für die Information und die Mitsprache der Mitarbeiter.


    Schweigeflichtserklärungen fallen auch nur indirekt unter das BDSG in den Bereichen der Benachrichtigung von Betroffenen §33 BDSG sowie der Weitergabekontrolle.


    Ich stimme meiner Vorrednerin zu. Dies sollte auf jeden Fall mit dem BR abgeklärt werden.

  • Liebe Helfer des Forums,


    vielen Dank für die promte Hilfe und Unterstützung. Jetzt wo ihr mir den §87 vor Augen geführt habt, ist es mir eigentlich auch klar, dass der ArbG hier seine Pflicht verletzt hat.
    Hilft uns zumindest, wenn aus der genannten Schweigepflicht einem ArbN ein Nachteil entstehen sollte.
    Nochmals Danke.


    Herzliche Grüße
    R. Wanto

  • Hallo zusammen,


    wie soll denn der Nachteil für den Arbeitnehmer bitteschön aussehen?


    Arbeitnehmer plaudert Daten entgegen der Schweigepflichterklärung aus, bekommt dafür eine Abmahnung und Ihr wollt ihn schützen, weil die Schweigepflichterklärung nicht mitbestimmt ist und er haut noch mehr Daten raus?


    Wenn jemand gegen Datenschutzvorschriften verstößt, sollte es dafür auch Konsequenzen geben. Schließlich hängt ja nicht alles an der Schweigepflichterklärung, sondern auch am Bundesdatenschutzgesetz.


    Wegen der unterlassenen Anhörung des BR könnt ihr ja immer noch die Einigungsstelle anrufen. Aber was soll denn da rauskommen? Keine Regelung über die Daten und freier Umgang damit? Dann verstehen ich nicht, warum sich über bestimmte Discouter und Schienenverkehrdienstleister überhaupt noch jemand aufregt. Die haben ja auch nur mit Daten gespielt ...


    In bestimmten Bereichen macht die Ausübung von Mitbestimmungsrechten um ihrer selbst Willen keinen Sinn. Da sollte der BR erst mal beraten, was er überhaupt erreichen will. Keine internen Schutzregularien bei Datenmissbrauch? Wohl kaum!


    Gruß
    Petra

  • ... natürlich ist das so nicht gemeint.


    In den Schweigepflichtserklärungen des Unternehmens ist eine Formulierung drin, dass gegen "jedermann" und auch gegen "Kollegen" eine Schweigepflicht bestehen würde. Alle Mitarbeiter die bereits unterzeichnet haben, haben sich doch somit schon "Einzelvertraglich" damit einverstanden erklärt.


    Eine Schweigepflicht zu formulieren, die es unseren Mitarbeitern (alles Pflegekräfte) u.U. versagt, sogar mit Kollegen über ein Krankheitsbild oder ähnliches sprechen zu dürfen, hätten wir als BR doch so nicht akzeptiert.


    Wie bitte soll ein Erfahrungsausstausch, ein Arbeitsgespräch oder ähnliches innerhalb eines Teams oder ähnlichem im Unternehmen laufen, wenn keiner mit keinem reden darf ?????


    Es ist korrekt, dass wir natürlich den Bruch der Schweigepflicht nach "AUSSEN" auch nicht akzeptieren oder billigen würden. Aber wie gesagt, die Formulierungen seitens der Unternehmensleitungen sind so eng gefaßt, dass selbst ein "normales" Gespräch unter Kollegen - unter Umständen, wenn man dem Kollegen etwas möchte - zur Falle werden könnten.


    Hoffe ich konnte den Zweifel ausräumen.

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