Für mich ist eine Schweigepflichtserklärung eine Frage der betrieblichen Ordnung sowie des Verhaltens der Arbeitnehmer und damit lt. § 87 mitbestimmungspflichtig.
Laut Däubler/Kittner... "Zusammenfassend läßt sich also feststellen, daß alle Anordnungen des AG hinsichtlich der Arbeitsleistung mitbestimmungspflichtig sind, wenn mittelbar oder direkt eine Reglementierung des AN-Verhaltens bzw. ein einheitliches Verhalten der AN erreicht werden soll"
Schöne Grüße
HMarks