Beiträge von Marks

Hallo,

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    Für mich ist eine Schweigepflichtserklärung eine Frage der betrieblichen Ordnung sowie des Verhaltens der Arbeitnehmer und damit lt. § 87 mitbestimmungspflichtig.
    Laut Däubler/Kittner... "Zusammenfassend läßt sich also feststellen, daß alle Anordnungen des AG hinsichtlich der Arbeitsleistung mitbestimmungspflichtig sind, wenn mittelbar oder direkt eine Reglementierung des AN-Verhaltens bzw. ein einheitliches Verhalten der AN erreicht werden soll"


    Schöne Grüße


    HMarks

    Hallo Andre,
    wir haben seit kurzer Zeit einen neuen Datenschutzbeauftragten, der seine Aufgabe sehr ernst nimmt und intensiv den Kontakt mit den Betriebsräten sucht. Das ist für unsere Arbeit sehr vorteilhaft und hilft ihm auch, wenn seine Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit beim Management nicht unbedingt "positiv" gesehen werden. Denn einige Änderungen können richtig ins Geld gehen. Wir sind im Moment in der Phase, Führungskräfte und Mitarbeiter durch Schulungen zum Thema "Personenbezogene Daten" zu sensibilisieren.


    Heidi Marks