Volkswagen streicht 16.500 Leiharbeiter-Stellen

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Eine Nachricht bewegt die Gemüter: Als Konsequenz aus der Absatzkrise streicht der Volkswagen-Konzern 16 500 Leiharbeiter-Stellen. Die Arbeitsplätze der Stammbelegschaft seien zunächst nicht bedroht, so VW-Chef Martin Winterkorn laut Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" (28.2.2009). Was daran so sehr bewegt? Nicht nur, dass der Konzern erstmals seit 25 Jahren Kurzarbeit angemeldet hat, sondern insbesondere, dass sich hinter den 16.500 Leiharbeitern Menschen verbergen, die ihren Job verloren haben und in diesen Zeiten vielleicht kaum Aussicht auf eine neue berufliche Tätigkeit haben.
    Was geht Ihnen beim Thema Leiharbeit durch den Kopf?

  • Ich halte die Leiharbeit für eine Fehltentwicklung in unserem Wirschaftssystem. Die Firmen habn bereits jetzt viele gesetzliche Möglichkeiten, über Probezeiten, Zeitverträge und letztlich Kündigungsmöglichkeiten ihren Personalstand an die absehbare Auftragslage anzupassen. Für mich ist das Modell "Leiharbeit" ausschließlich eine Hintertür, um aus Trifbindungen heraus zu kommen. In vielen Untenehmen mit Tarifbindung wird inzwischen ein großer Teil der Beschäftigten als Leiharbeitnehmer bei gleicher Arbeit mit einem "Billiglohn" und ohne soziale Absicherung abgespeist.
    In meinem Unternehmen werden Leiharbeitskräfte im Niedriglohnbereich (z.B. Call Center) beschäftigt. Der Lohn dieser Arbeitskräfte liegt weit unter dem für uns gültigen Tarif. Vorstöße des BR bei der GF werden mit dem Argument abgeblockt, dass "man unter Preisdruck stehe und man dden gesamten Bereich outsourcen werde, wenn der BR der Beschäftigung weiterer Leiharbeitskräfte nicht zustimmt." Damit habe der BR dann letztlich auch die Arbeitsplätze der Leiharbeitskräfte vernichtet.
    Die politisch erwartete Übernahme von Leiharbeitnehmern in die Stammbelegschaft findet immer seltener statt. Einige goße Unternehmen haben bekanntlich selbst Leiharbeitsfirmen als Tochterunternehmen gegründet und dünnen so ihre Stammbelegschaft systematisch aus.
    Das können unsere Politiker bei der Verabschiedung des gesetzlichen Rahmens nicht gewollt haben!(?)

  • Sicherlich war die Hoffnung, die in die Leiharbeit gesetzt worden ist, eine ganz andere wie die derzeitge Praxis. Es wäre schön, wenn jeder, der im Berufsalltag gezeigt hat, dass er den Anrfoderungen, die an ihn gestellt werden gewachsen ist, tatsächlich mit einer Übernahme rechnen könnte. Nur leider geht gerade in problematischen Zeiten wie diesen die Tendenz nicht dahin, neue Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, sondern sich genau derer zu entledigen oder zumindest weniger für seine Arbeitnehmer zahlen zu müssen.


    Andererseits sieht es auch bei den anderen Arbeitnehmergruppen nicht unbedingt rosig aus. So nehme man z.B. die Auszubildenden, die zu Tätigkeiten herangezogen werden, die so rein gar nichts mit dem Ziel der eigentlichen Berufsbildung zu tun haben. Auch diese bekommen desöfteren zu hören, dass sich der Betrieb die Ausbildung lediglich dann leisten könne, wenn man sich bereit erklärt, auch eben diese Aufgaben hinzunehmen. Auch Arbeitnehmer, die sich in Probearbeitsverhältnissen befinden, können sicherlich das eine oder andere zu diesem Thema zum Besten geben.


    Das Problem zieht sich durch die gesamte Wirtschaft. Auch Beschäftigte mit Festanstellungen sehen sich oftmals gezwungen, widerwillig Kompromisse einzugehen, um den eigenen Arbeitsplatz oder den der Kollegen zu erhalten. Ob diese betriebswirtschaftsliche Würdigung jeweils tatsächlich seine Berechtigung findet, sei einmal dahingestellt.

  • Man kann schon fast von einer Allzweckwaffe sprechen: Betriebsrat ? - geht nicht; zu teuer; der Konkurrenzdruck ist zu groß; das ist nur möglich wenn wir Stellen einsparen ... > und zumeist hat sich die Diskussion in Zeiten wie diesen damit sodann auch schnell wieder erledigt.


    Es wird einfach Zeit, dass die Wirtschaft wieder auf Touren kommt. :(

  • Hallo zusammen,


    was man bei der ganzen Diskussion nicht vergessen sollte:


    Nur weil der Leih-AN den Einsatz bei VW verliert, ist er nicht arbeitslos. Die einsatzlose Zeit eines Leih-AN gehört zum Geschäftsrisiko des Verleihers.


    Im Normalfall darf er den Leih-AN nicht deswegen entlassen, weil VW ihn nicht mehr einsetzt, er muss sich stattdessen um einen neuen Entleiher bemühen. Sicher ist das bei der Anzahl nicht ganz trivial.


    Leider wird hier auch gern ein Bogen um das Gesetz gemacht und die Leute landen im Endeffekt auf der Straße. Ebenso leider machen dann die wenigsten von ihren Rechten gebrauch. (Kündigungsschutzklage)


    Wenn man etwas tut, dann an der Stelle, die Rechtssprechung muss genau dort tätig werden.


    Gruss
    Björn

  • Leider wird hier auch gern ein Bogen um das Gesetz gemacht und die Leute landen im Endeffekt auf der Straße. Ebenso leider machen dann die wenigsten von ihren Rechten gebrauch. (Kündigungsschutzklage)

    Tja, wo kein Kläger, da kein Richter, und viele gehen den Weg zum Gericht gar nicht erst aus Angst davor, dort zu unterliegen und letztlich zusätzlich noch mit Gerichts- und Anwaltskosten dazustehen.
    Wobei in mir hier spontan die Frage aufkommt, ob auch Leih-AN einen Anspruch auf (juristische) Beratung durch den BR des Betriebes haben, an den sie verliehen werden.
    Weiß hier jemand mehr zu der Thematik?


    Grüße,
    Camillo

  • Hallo Camillo,

    Tja, wo kein Kläger, da kein Richter, und viele gehen den Weg zum Gericht gar nicht erst aus Angst davor, dort zu unterliegen und letztlich zusätzlich noch mit Gerichts- und Anwaltskosten dazustehen.
    Wobei in mir hier spontan die Frage aufkommt, ob auch Leih-AN einen Anspruch auf (juristische) Beratung durch den BR des Betriebes haben, an den sie verliehen werden.
    Weiß hier jemand mehr zu der Thematik?

    der BR darf gar keine Rechtsberatung durchführen, das dürfen nur Anwälte.
    Allerdings ist im Prinzip der BR für Leih-AN zuständig, wenn sie länger als drei Monate eingesetzt werden. Die Leih-AN können aber im Verleihbetrieb einen eigenen BR gründen.


    Gruss
    Björn

  • Vielen Dank für deine Antwort, Björn!
    An eine richtige Rechtsberatung hatte ich auch nicht unbedingt gedacht. Ging mir eher so um Fragen im allgemeinen, welche mitunter ja aber auch durchaus juristische Bezüge aufweisen können.
    Auf jeden Fall eine sehr hilfreiche Auskunft!


    Grüße,
    Camillo

  • Hallo,


    ich wollte mich auch noch einmal für die Ausführungen bedanken.


    Schade finde ich, dass es, wie man hier trefflich sieht, zwar durchaus von gesetzgberischer Seite her Möglichkeiten geschaffen hat, sich auch unter diesen Umständen zur Wehr setzen zu können. Leider wissen (und da muss ich mich aj leider auch einreihen) viel zu wenige Leute darüber Bescheid. Ich persönlich fände es auch gut, wenn z.B. die BA fürt Arbeit auch in dieser Richtung mehr Aufklärungsarbeit leisten würde. Wenn mehr Leute diese Umstände kennen würde, gäbe es sicherlich in diesem Bereich weniger Schindluder.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo Stelko,


    da hast Du Recht. Das ist in vielen anderen Bereichen des Arbeitsrecht aber ebenfalls derzeit STand der Dinge. Der Trend geht weg von der Vollzeitstelle, hin zutr Teilzeit. Welche Rechte und Pflichten dieser veränderte Rahmen indes mit sich bringt, haben viele beim Unterschreiben des Vertrages nicht bedacht. Das kann auch hier uU zu einem bösen Erwachen führen.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!