Hallo,
ich weiß, das es Gründe für die Geschlechterquote gibt. Meiner Meinung nach ist das Gesetz aber schlecht gemacht, da es pauschal das Minderheitengeschlecht bevorzugt. Darf daher der § 15 BetrVG überhaupt noch angewandt werden? Er verstößt eindeutig gegen das AGG.
Viele Grüße
Jens Knigge