Anfechtbarkeit von Betriebsratswahlen

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  • Nach Ansicht vieler Experten soll fast jede Betriebsratswahl wegen Fehlern anfechtbar sein. Solche Fehler gilt es möglichst zu vermeiden, da eine erforderliche Neuwahl kostspielig ist und Unfrieden im Betrieb und im Betriebsrat schafft. Wie ist es Ihnen in den letzen Jahren ergangen? Und wie bereiten Sie sich auf die nächste Wahl vor?

  • Hallo,


    ein Punkt, der mir bei den letzten BR-Wahlen aufgefallen ist, ist die m.A.n. unzureichende Information unserer Arbeitnehmer, die nicht in Deutschland aufgewachsen sind. Sie verstehen die deutsche Sprache im alltäglichen Umgang zwar teilweise sehr gut. Andererseits denke ich nicht, dass alle von Ihnen in der Lage sind, die Aushänge bzgl. Wahlverfahren und Stimmabgabe wirklich zu 100% zu verstehen. Damit ich nicht falsch verstanden werde: Es ist ja auch für diejenigen, die in Deutschland groß geworden sind, nicht immer einfach, die teilweise recht verklausuliert und verschachtelt gestalteten Texte inhaltlich nachvollziehen zu können. Warum sollte gleiches von ihnen verlangt werden ? Ist der Wahlvorstand verpflichtet, unsere Kollegen, die damit unter Umständen Probleme haben könnten, in besonderer Weise zu informieren ?

  • Hallo Dienstag,


    Deine Kollegen müssen in ihrer Muttersprache auf den Verlauf und die Besonderheiten der Wahl hingewiesen werden. Dies kannst Du § 2 V WO entnehmen. Wenn die Übersetzungen nicht aushängen.


    Interessante Ausführungen dazu findest Du auch hier: http://www.poko.de/content/dow…bsrats-Wahl_einstufig.pdf ;)


    Hallo Lorenz,
    ich konnte leider Deinem Link nicht folgen, habe aber die Stelle gefunden, die Du wohl meinst:
    http://www.poko.de/Betriebsrat…ter-Formulare-zur-BR-Wahl
    An dieser Stelle kann man sich den Zeitplan zum vereinfachten Wahlverfahren runterladen. Dort findet sich auch eine Ausführung zum Thema.


    Hallo Dienstag,
    im Fitting-Kommentar heißt es in Randnummer 12 zu § 2 WO: "Im Allgemeinen dürfte eine Übersetzung der Bekanntmachungen und Aushänge des Wahlvorstandes allerdings erforderlich sein (LAG Hamm, DB 73, 1403)
    Viele Grüße,
    Sybille Wasmund (Moderatorin)

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