Hallo,
zu diesem Thema sind folgende Fragen aufgetreten:
ist der AN verpflichtet dem AG mitzuteilen, dass er eine
a.) teilweise Erwebsminderungsrente
b.) volle Erwerbsminderungsrente
bezieht.
Vor allem mit dem Hintergrund, dass der AN bereits Teilzeit arbeitet.
Kann der AG bei einer vollen Erwerbsminderungsrente den Arbeitsvertrag auflösen (Kündigung/Aufhebungsvertrag) auch wenn eine TZ unter 15 Std. möglich wäre?
Vielen Dank. Grüßle CS