Erwerbsminderungsrente

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  • Hallo,


    zu diesem Thema sind folgende Fragen aufgetreten:


    ist der AN verpflichtet dem AG mitzuteilen, dass er eine
    a.) teilweise Erwebsminderungsrente
    b.) volle Erwerbsminderungsrente
    bezieht.
    Vor allem mit dem Hintergrund, dass der AN bereits Teilzeit arbeitet.


    Kann der AG bei einer vollen Erwerbsminderungsrente den Arbeitsvertrag auflösen (Kündigung/Aufhebungsvertrag) auch wenn eine TZ unter 15 Std. möglich wäre?


    Vielen Dank. Grüßle CS

  • Hallo,


    die aufgetretenen Fragen können wie folgt beantwortet werden:


    Eine Mitteilungspflicht an den Arbeitgeber gibt es allenfalls dann, wenn eine solche vertraglich vereinbart wurde. Dies wäre zu überprüfen , ebenso die Gültigkeit einer solchen Vereinbarung .


    Alleine die Gewährung der Erwerbsminderungsrente ist kein ausreichender Kündigungsgrund. Ein Auflösungsvertrag kann nur einvernehmlich, also unter Mitwirken des Arbeitnehmers vereinbart werden.


    Herzliche Grüße


    Christina Georgiou

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