Hallo,
die aufgetretenen Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Eine Mitteilungspflicht an den Arbeitgeber gibt es allenfalls dann, wenn eine solche vertraglich vereinbart wurde. Dies wäre zu überprüfen , ebenso die Gültigkeit einer solchen Vereinbarung .
Alleine die Gewährung der Erwerbsminderungsrente ist kein ausreichender Kündigungsgrund. Ein Auflösungsvertrag kann nur einvernehmlich, also unter Mitwirken des Arbeitnehmers vereinbart werden.
Herzliche Grüße
Christina Georgiou