Beiträge von christinageorgiou

Hallo,

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    Hallo,


    die aufgetretenen Fragen können wie folgt beantwortet werden:


    Eine Mitteilungspflicht an den Arbeitgeber gibt es allenfalls dann, wenn eine solche vertraglich vereinbart wurde. Dies wäre zu überprüfen , ebenso die Gültigkeit einer solchen Vereinbarung .


    Alleine die Gewährung der Erwerbsminderungsrente ist kein ausreichender Kündigungsgrund. Ein Auflösungsvertrag kann nur einvernehmlich, also unter Mitwirken des Arbeitnehmers vereinbart werden.


    Herzliche Grüße


    Christina Georgiou