Beiträge von Tom Windhorst

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    Hallo Stelko,


    das hört sich alles gar nicht mal so schlecht an. Andererseits werden wahrscheinlich noch andere Aspekte einer Klärung bedürfen: Wie alt war der Schüler ? Hat er vielleicht, da es sich ja souzusagen um eine Feierabendveranstaltung gehandelt hat, Alkohol getrunken ? Wie genau hat er sich die Hand verbrannt ? Hätte das Tragen von Schutzkleidung, wie in diesem Falle Handschuhen den Unfall verhindern können?


    Ich möchte nicht den Teufel an die Wand malen, aber in diesen Zusammenhängen sind dererlei Fragen schon des öfteren relevant geworden.


    Schönen Gruß,


    Tom

    Hallo,


    § 616 BGB analog anzuwenden hat meiner Ansicht nach keine Aussicht auf Erfolg :) .


    Ein Betriebsurlaub über die WM hinweg wäre sicherlich auch eine gute Sache. Bei Schichtsystemen scheint das weniger problematisch, das glaube ich auch. Es soll Kollegen geben, die nicht so fussballinteressiert sein sollen.


    Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, den TV nebenher laufen zu lassen, wo nicht immer absolute Konzentration gefragt ist.

    Stimmt, Lorenz. Da hast Du absolut recht. Oftmals entsteht der Anschein, als dass die Regelung mehr oder weniger unbedeutend sei und aus diesem Grund nicht zu beachten ist, nur weil der Wirkungsgrad ein anderer ist.



    Gerade dann kann es schnell einmal zu tückischen Fehlern kommen ;)

    Hallo Lorenz,


    ich denke ich weiß, worauf Du insbesondere anspielst. Welche Möglichkeiten siehst Du denn persönlich als geeignet an, auf der einen Seite erfolgreiche Menschen ins Arbeitsleben (re-) integrieren zu können und gleichermaßen diese Maßnahmen für sie auch von der entgeltlichen Seite her attraktiver zu machen ?


    Das würde mich persönlich ziemlich interessieren ? :)

    Hallo Rothschild,


    das genau ist der Punkt, der schon oftmals Kopfzerbrechen bereitet hat.


    Verdachtskündigungen sind generell ein heikles Thema. Daran wird sich auch wohl zukünftig kaum etwas ändern. Wie würdest Du in einem Fall wie diesem vorgehen ? Ich gehe einmal davon aus, dass Du es ebenso unzumutbar empfinden würdest, wenn es dem AG verboten wäre, nach dem zu suchen, der ihn stets beklaut ?

    Hallo Stelko,


    üblicherweise wird der Begriff des Personalgespräches im Rahmen der §§ 81 ff. BetrVG relevant. Die Frage ist sehr interessant, da die Vorschriften eigentlich zwingenden Charakter haben,was bedeutet, das BVs nicht nachteilig formuliert sein dürfen. Vgl.: GK-Weise, Vor § 81, Rdnr. 34 .


    Schönen Gruß,


    Tom

    Hallo Arbenra,


    es ist durchaus verständlich, wenn man bei diesem Thema emotional reagiert. Das spricht ja auch für den guten Menschen, der in Dir steckt ;) . Gerade für ältere Arbeitnehmer stellen derartige VErhandlungen immer auch zumeist einschneidende Erlebhnisse im persönlichen Lebenslauf dar. Dass sie sich insbesondere unter Druck gesetzt fühöen, liegt auf der Hand


    Schönen Gruß,


    Tom