Hallo B.ruhigend,
ich gelobe Besserung. So schnell eignet man sich unrichtige Begriffe an . Mea culpa.
Nochmals sorry,
Tom
Hallo B.ruhigend,
ich gelobe Besserung. So schnell eignet man sich unrichtige Begriffe an . Mea culpa.
Nochmals sorry,
Tom
Hallo,
Wolfgang Schäfer-Klug wurde vonseiten der IG Metall als Nachfolger von Klaus Franz bestimmt.
http://www.spiegel.de/wirtscha…men/0,1518,799836,00.html
Viele Grüße,
Eurer Tom
Hallo,
die Entlassungen, die nach der Scließung der City BKK durch die Bundesversicherungsanstalt ausgesprochen wurden, wurden als nicht wirksam erachtet. Es sei nicht zutreffend, dass die Arbeitsverhältnisse von Gesetzes wegen beendet worden seien. Die Vorschrift des § 164 Abs. 4 SGB V sei nicht anwendbar.
http://www.arbeitsrecht.de/rec…g/2011/11/24/city-bkk.php
Viele Grüße,
Eurer TOm
Hallo,
anbei ein Urteil des LAG Düsseldorf. In konkreten Fall hatten die Mitarbeiter eines wirtschaftlich angeschlagenen lKrankenhauses auf die Zahklung des Weihnachtsgeldes verzichtet. Im Gegenzug sicherte der Träger zu, auf Kündigungen zu verzichten. Danach wurden dennoch Mitarbeiter außerordentlich gekündigt, da sich die prekäre Finanzsituation weiter zuspitzte. Das LAG Düsseldorf kassierte diese Kündigungen wiederum:
http://www.kostenlose-urteile.…ngsverzicht.news12624.htm
Viele Grüße,
Eurer TOm
Hallo,
anbei ein schon etwas betagtes, wenngleich nicht uninteressantes Urteil:
http://www.kostenlose-urteile.…ats-moeglich.news9655.htm
Die Auszubildende wurde wegen Untauglichkeit während der Probezeit entlassen. Der Personalrat widersprasch dem . Das LAG Berlin - Brandenburg maß dem jedoch keinen Wert bei.
Viele Grüße,
Eurer Tom
Hallo,
das BAG hält die in einem Arbeitszeugnis verwendete Formulierung: " Wir haben ihn als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennengelernt " nicht für beantandenswert. Der Kläger war der Ansicht, dass durch die Verwendung des Begriffes " kennengelernt" eine versteckte Botschaft an potentielle neue Arbeitegeber versteckt sei.
http://beck-aktuell.beck.de/ne…erten-mitarbeiter-kenneng
Viele Grüße,
Euer Tom
Hallo,
ein Tarifvertrag der Sonderregelungen für studentische Hilfskräfte vorsieht, kann auch dann wirksam sein, wenn einzelne Bestimmungen gegen Diskriminierungsverbote verstoßen.
http://www.arbeitsrecht.de/rec…echter-bezahlt-werden.php
BAG, Urteil vom 16.11.2011
Aktenzeichen: 4 AZR 856/09
Viele Grüße,
Euer Tom
Hallo,
so einfach wird das Land Sachsen-Anhalt seinen Schornsteinfeger, der sich im Kreistag für die NPD engagiert, nicht los:
http://www.spiegel.de/karriere…ben/0,1518,797348,00.html
Viele Grüße,
Eurer Tom
Hallo miteinander,
wird in einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung vereinbart, die vonseiten des Arbeitgebers jedoch nicht gezahlt wird, gewährt § 323 BGB dem Arbeitnehmer das Recht, von diesem Aufhebungsvertrag zurückzutreten. Das BAG entschied am 10.11.2011, dass dies nicht im Falle einer Unternehmensinsolvenz gitl.
Hier zum Urteil:
http://www.arbeit-und-arbeitsr…nsolvenzantrag/2011/11/10
Viele Grüße,
Eurer Tom
Hallo,
hier die Mitteilung der Pressestelle des Bundesrates zum Beschluss gegen die Fortführung von ELENA:
http://www.bundesrat.de/DE/presse/pm/2011/159-2011.html
Viele Grüße,
Euer Tom
Hallo,
anbei die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Stuttgart zu dem vonseiten des früheren Verwaltungsbürgermeisters Klaus-Peter Murawski erlassenen Verbotes, Buttons zum Thema "Stuttgart21" während der Arbeitszeiten zu tragen. Das Verbot erstreckte sich sowohl für Embleme der "Pro" - als auch der "Contra" Fraktion.
Das Verbot hätte vor dem Erlass noch die Zustimmung des Gesamtpersonalrates erfahren müssen. Ferner ließ´man durchblicken, dass nach Ansicht des Gerichtes keine Ermächtigungsgrundlage für ein derartiges Verbot als einschlägig angesehen wurde.
VG Stuttgart, Urteil vom 08.11.2011
Aktenzeichen: PL 22 K 4873/10
PM des VG Stuttgart vom 31.10.2011 und vom 08.11.2011
Link: http://www.kostenlose-urteile.…ungsgericht_stuttgart.htm
Viele Grüße,
Eurer Tom
Hallo allerseits,
das BAG hat vor kurzem festgestellt, dass die Entscheidung über die Verlängerung der Elternzeit vonseiten des Arbeitgebers nicht nach freiem Belieben erfolgen kann. Vielmehr hat er diese vorab nach billigem Ermessen i.S.V. § 315 III die Umstände zu prüfen.
Hier der Link: http://juris.bundesarbeitsgeri…011&nr=15469&pos=0&anz=80
Viele Grüße,
Tom
hier zur Frage des außerordentlichen Kündigungsrechts einer Betriebsrätin, die es ausstehenden Personen per Handy ermöglich hat, die Inhalte einer Betriebsratsausschlusssitzung mitzuhören:
http://www.lag-baden-wuerttemb…5/index.html?ROOT=1149275
Viele Grüße,
Eurer Tom
Hallo allerseits,
Arbeitnehmer haben auch nach dem Ende ihrer Beschäftigung einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld, wenn ihre Krankschreibung am letzten regulären Arbeitstag beginnt (LSG NRW, Urt. v. 14.7.2011 – L 16 KR 73/10).
Weitere Infos sind hier zu finden: http://www.arbeit-und-arbeitsr…aeftigungsende/2011/10/28
Viele Grüße,
Euer Tom
Hallo allerseits,
anbei ein Artiekl, der sich mit einem Urteil des Landesaarbeitsgereichtes Hessen befasst. Dabei geht es um die Frage, inwieweit über eine entsprechende Anwendung des § 140 BGB erreicht werden kann, einer Klausel welche im Rahmen einer Betriebsvereinbarung unter Formnichtigkeit leidet, über die Konstruktion der Umdeutung in eine einzelvertragliche Zusage dennoch noch wirksam werden kann.
Hier der Link: http://www.arbeitsrecht.de/rec…-betriebsvereinbarung.php
Euer Tom
Hallo,
für alle Interessierten einmal eine allgemeine Übersicht zum Thema Verdachtskündigung;
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/verdachtskuendigung/
Viele Grüße,
Eurer Tom
Hallo, alle miteinander,
anbei ein paar nützliche Hinweise und Aspekte, die es zu beachten gilt, wenn man sich überlegt, sich etwas nebenher dazuzuverdienen:
http://www.spiegel.de/karriere…ben/0,1518,791753,00.html
Viele Grüße,
Euer Tom
Halo Fototante,
herzlich willkommen im Poko Forum .
Vielen Dank für Dein positives Feedback zum Team . Ich wünsche Dir viel Vergnügen beim Durchforsten der Beitrage.
Viel Spaß,
Tom
ein Thema, das bei Betriebsprüfungen stetig wieder auftaucht: Die richtige Anwendung der Märzklausel bei der Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen:
http://www.haufe.de/personal/newsDetails?id=1300371586.36
Viele Grüße,
Euer Tom
Hallo,
anbei eine interessante Info für alle Arbeitnehmer, die sich ehrenamtlich als THW . Helfer betätigen:
http://www.haufe.de/personal/newsDetails?id=1300193095.59
Viele Grüße,
Euer Tom