Guten Abend.
Ich denke nicht, dass das eine realistische Forderung ist. Oder vielmehr: Ich glaube nicht, dass 6% realistisch sind, aber ich hoffe natürlich, dass sich die IG Metall nicht mit einer "Nullrunde" abspeisen lässt...
Gruß,
Peter
Guten Abend.
Ich denke nicht, dass das eine realistische Forderung ist. Oder vielmehr: Ich glaube nicht, dass 6% realistisch sind, aber ich hoffe natürlich, dass sich die IG Metall nicht mit einer "Nullrunde" abspeisen lässt...
Gruß,
Peter
Hallo Ronny,
der Anspruch auf Kostenerstattung ergibt sich aus § 40 BetrVG:Kosten sind vom AG zu tragen, das umfasst alle, auch die für die Übernachtungen. Pauschalierungen dürfte nach § 37 VI BetrVG somit unzulässig sein.
Beste Grüße,
Peter
Gibt's bei euch keine Protokolle der Betriebsversammlungen?
Naja, ich will ihm -unbekannterweise- nichts unterstellen, aber das Ausgangsposting klingt nicht so, als würde sich der MA all zu große Gedanken um den Eindruck bei den Kollegen machen...
Hallo!
Ich für meinen Teil war nie in der JAV und habe auch keine entsprechenden Erfahrungen aufzuweisen, aber ich muss sagen, dass ich das für ein sehr begrüßenswertes Urteil halte. Die Löhne der Auszubildenden sind heutzutage ohnehin auf einem extrem niedrigen Niveau, diese dann auch noch durch solche anders benannten Verträge zu drücken, ist ein wirkliches Unding...
Schönen Abend,
Peter
Hallo Ruben,
im Grunde wäre das richtig, in eurem Fall allerdings dürfte sich der Betrag, den der Verzugsschaden ausmacht grundsätzlich nur um eine sehr unerhebliche Summe handeln, über die es den Stress mit dem AG (freiwillig wird er bestimmt nicht darauf eingehen) wohl nicht wert sein sollte.
Schönes Wochenende euch allen!
Peter
Hallo!
Hat euer BR denn darauf bestanden, dass der AG dieses mal auch vorher intern ausschreibt?
Hallo Ruben,
das halte ich ganz klar für unzulässig. Die ärztliche Schweigepflicht existiert ja nicht umsonst und wenn es dem AG möglich wäre, diese einfach zu umgehen, indem er den AN dahingehend drängt, von dieser zu entbinden, dann kann das m.E. nicht rechtens sein.
Grüße,
Peter
Hallo Dillan,
bist du dir da so ganz sicher? Ich meine, dass der
AG die BRM, die an einem als ganztägig angesetzten Seminar teilnehmen
auch den ganzen Tag zu befreien hat (selbst wenn der Seminarleiter das
ganze früher beendet)...
Grüße,
Peter
Solange der Groschen noch nicht gefallen ist, um es einmal so zu nennen, tut jeder erst einmal gut daran, in seinem Arbeitsumfeld durch Leitstung zu überzeugen anstatt den BR als Drohgebärde zu verwerden.
Auf jeden Fall!
Gruß,
Peter
die Freistellung i.S.v. § 37 II kann lediglich in dem Umfang beansprucht werden, in dem die BR-Tätigkeit tatsächlich auch anfällt. Des würde bedeuten, dass man die Ruhezeitenregelung des ArbZG mit seinen 10 Stunden entsprechend verrechnet werden müsste.
Hallo Lorenz!
Woher hast du die 10 Stunden? Zumindest der §5 ArbZG spricht von "mindestens elf Stunden" (vgl.:http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html)...
Beste Grüße,
Peter
Hallo Lorenz!
Eine Quelle wäre in der Tat super; natürlich nicht, weil ich das von dir Zusammengefasste in Frage stellen will, sondern weil mich solche Studien generell interessieren und man mitunter auch noch ganz andere Erkenntnisse daraus gewinnen kann.
Vielen Dank für deine Mühen schon einmal im voraus!
Beste Grüße,
Peter
Alles anzeigenHallo Lorenz,
das kann ich bestätigen. Diese Meldung habe ich auch der Tagespresse entnehmen können. Was genau sind Deiner Meinung die Motive, die zu dieser Ungleichbehandlung geführt haben ?
LG
Tom
Bevor dieser Thread in der Versenkung verschwindet, hole ich ihn mal wieder rauf, denn Lorenz Theorie dazu fände ich auch wirklich interessant!
Grüße,
Peter
Bin auch "am Start", wie es heute bei den jungen Leuten wohl so schön heißt...
Danke Jungs, das beruhigt mich wirklich!
Hallo euch allen!
Ich bin in der privilegierten Situation, dass ich im Büro tätig bin, was den unbezahlbaren Vorteil hat, dass wir alle zur Arbeitszeit laufenden Spiele - zwar ohne Ton, aber immerhin- über einen Großbildschirm verfolgen können, den der Chef uns zur Verfügung gestellt hat.
Grüße,
Peter
Hallo Leute!
ich gestehe, dass das letzte mal, zu dem ich in diesen Thread gesehen habe, schon zu lange her ist, um mich exakt zu erinnern, wie ich auf §103 gekommen bin. Ich meine aber, mich vage erinnern zu können, dass ich nicht §103, sondern §102 meinte und zwar in dem Sinne, wie Lorenz es so einwandfrei geschildert hat.
Nichts für Ungut und Grüße,
Peter
@sascha:
Nichts für ungut, aber ein wenig ist das schon wie mit den sprichwörtlichen Äpfeln und Birnen, finde ich.
Also, sicherlich lassen sich fast alle Unfälle vermeiden, wenn man die "richtige" Schutzbekleidung trägt, aber es kann doch nicht alles erwartet werden...
Gruß,
Peter
Hallo zusammen,
vor ein paar Jahren ist bei uns ein sehr ähnlicher Fall passiert, leider mit Alkoholzusammenhang, weswegen es auch Probleme mit der Versicherung gab. Die Frage, ob der Kollege Handschuhe beim Grillen getragen hat kam definitiv nicht auf. Hätte mich auch arg gewundert. Ich habe noch nie jemanden mit Handschuhen grillen gesehen...
Beste Grüße,
Peter
Hallo Björn, hallo Admins,
mir ist genau dieselbe Sache vor ein paar Wochen auch mal aufgefallen, deswegen glaube ich, dass Björn Recht hat...
Grüße,
Peter