Beiträge von P.Brink

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch

    Guten Abend.


    Ich denke nicht, dass das eine realistische Forderung ist. Oder vielmehr: Ich glaube nicht, dass 6% realistisch sind, aber ich hoffe natürlich, dass sich die IG Metall nicht mit einer "Nullrunde" abspeisen lässt...


    Gruß,
    Peter

    Hallo Ronny,


    der Anspruch auf Kostenerstattung ergibt sich aus § 40 BetrVG:Kosten sind vom AG zu tragen, das umfasst alle, auch die für die Übernachtungen. Pauschalierungen dürfte nach § 37 VI BetrVG somit unzulässig sein.


    Beste Grüße,
    Peter

    Naja, ich will ihm -unbekannterweise- nichts unterstellen, aber das Ausgangsposting klingt nicht so, als würde sich der MA all zu große Gedanken um den Eindruck bei den Kollegen machen... :D

    Hallo!


    Ich für meinen Teil war nie in der JAV und habe auch keine entsprechenden Erfahrungen aufzuweisen, aber ich muss sagen, dass ich das für ein sehr begrüßenswertes Urteil halte. Die Löhne der Auszubildenden sind heutzutage ohnehin auf einem extrem niedrigen Niveau, diese dann auch noch durch solche anders benannten Verträge zu drücken, ist ein wirkliches Unding...


    Schönen Abend,
    Peter

    Hallo Ruben,


    im Grunde wäre das richtig, in eurem Fall allerdings dürfte sich der Betrag, den der Verzugsschaden ausmacht grundsätzlich nur um eine sehr unerhebliche Summe handeln, über die es den Stress mit dem AG (freiwillig wird er bestimmt nicht darauf eingehen) wohl nicht wert sein sollte.


    Schönes Wochenende euch allen!
    Peter

    Hallo Dillan,


    bist du dir da so ganz sicher? Ich meine, dass der
    AG die BRM, die an einem als ganztägig angesetzten Seminar teilnehmen
    auch den ganzen Tag zu befreien hat (selbst wenn der Seminarleiter das
    ganze früher beendet)...


    Grüße,
    Peter

    die Freistellung i.S.v. § 37 II kann lediglich in dem Umfang beansprucht werden, in dem die BR-Tätigkeit tatsächlich auch anfällt. Des würde bedeuten, dass man die Ruhezeitenregelung des ArbZG mit seinen 10 Stunden entsprechend verrechnet werden müsste.

    Hallo Lorenz!
    Woher hast du die 10 Stunden? Zumindest der §5 ArbZG spricht von "mindestens elf Stunden" (vgl.:http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html)... ?(


    Beste Grüße,
    Peter

    Hallo Lorenz!
    Eine Quelle wäre in der Tat super; natürlich nicht, weil ich das von dir Zusammengefasste in Frage stellen will, sondern weil mich solche Studien generell interessieren und man mitunter auch noch ganz andere Erkenntnisse daraus gewinnen kann.
    Vielen Dank für deine Mühen schon einmal im voraus!


    Beste Grüße,
    Peter

    Bevor dieser Thread in der Versenkung verschwindet, hole ich ihn mal wieder rauf, denn Lorenz Theorie dazu fände ich auch wirklich interessant!


    Grüße,
    Peter

    Hallo euch allen!


    Ich bin in der privilegierten Situation, dass ich im Büro tätig bin, was den unbezahlbaren Vorteil hat, dass wir alle zur Arbeitszeit laufenden Spiele - zwar ohne Ton, aber immerhin- über einen Großbildschirm verfolgen können, den der Chef uns zur Verfügung gestellt hat. :thumbup:


    Grüße,
    Peter

    Hallo Leute!


    ich gestehe, dass das letzte mal, zu dem ich in diesen Thread gesehen habe, schon zu lange her ist, um mich exakt zu erinnern, wie ich auf §103 gekommen bin. Ich meine aber, mich vage erinnern zu können, dass ich nicht §103, sondern §102 meinte und zwar in dem Sinne, wie Lorenz es so einwandfrei geschildert hat.


    Nichts für Ungut und Grüße,
    Peter

    @sascha:
    Nichts für ungut, aber ein wenig ist das schon wie mit den sprichwörtlichen Äpfeln und Birnen, finde ich.
    Also, sicherlich lassen sich fast alle Unfälle vermeiden, wenn man die "richtige" Schutzbekleidung trägt, aber es kann doch nicht alles erwartet werden...


    Gruß,
    Peter

    Hallo zusammen,


    vor ein paar Jahren ist bei uns ein sehr ähnlicher Fall passiert, leider mit Alkoholzusammenhang, weswegen es auch Probleme mit der Versicherung gab. Die Frage, ob der Kollege Handschuhe beim Grillen getragen hat kam definitiv nicht auf. Hätte mich auch arg gewundert. Ich habe noch nie jemanden mit Handschuhen grillen gesehen...


    Beste Grüße,
    Peter

    Hallo Björn, hallo Admins,


    mir ist genau dieselbe Sache vor ein paar Wochen auch mal aufgefallen, deswegen glaube ich, dass Björn Recht hat...


    Grüße,
    Peter