Hallo liebes Forum!
Frisch aus dem Urlaub zurück und gleich wieder eine Frage:
Laut § 93 BetrVG kann der BR verlangen, dass zu neu vergebende Stellen vor der öffentlichen Ausschreibung betriebsintern ausgeschrieben werden.
So ist das in der Vergangenheit bei uns auch gehandhabt worden. Jetzt frage ich mich, ob sich daraus so etwas wie Gewohnheitsrecht entwickelt oder ob der AG von dieser Praxis abweichen kann, wenn er die Stelle direkt öffentlich ausschreiben will?