Beiträge von OttoHahn

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    Dein Recht auf unbefristete Übernahme ist dann erloschen, wenn du jetzt die Stelle angenommen hast, die befristet ist, wenn ich mich nicht täusche!

    Zitat

    § 63 BetrVG - Wahlvorschriften
    (1) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt.
    (2) ...


    Das ist die Wahlvorschrift zur JAV. Es ist also ähnlich, wie die der Wahl von Abgeordneten des Bundestages.
    Jede Partei bzw. die Direktkandidaten machen vor der Wahl immer "Werbung" dafür, was sie erreichen wollen.
    Das gleiche gilt somit auch bei dir. Du kannst also den Leuten vermitteln, was du in der Zeit deiner Amtszeit versuchen willst, zu erreichen.


    Spekulationen über "Wer wird wen wählen" sind dann natürlich auch nicht verboten. Solange du keinem was unterstellst und nur vermutest, dass der eine den wählen wird, ist doch alles ok!
    Es gibt doch auch Leute, die vor der Bundestagswahl bei Veranstaltungen zu dem Direktkandidaten gehen und sagen: "Ich wähle Sie, weil mir Ihre Politik gefällt und mein Mann wählt Sie sicher auch". Das ist doch auch nur eine Spekulation, die ja nicht verboten ist, oder?!


    Wer auch immer dir sowas erzählt hat, sollte nochmal drüber nachdenken.
    Wie immer bin ich bereit mich verbessern zu lassen, außer Rechtschreibfehler, die könnt ihr behalten :)

    Hallo,


    ich wollte mal fragen, ob es ratsam ist, in einer Gewerkschaft zu sein? Einige Mitarbeiter in der Verwaltung sagen, dass es nicht schlecht ist, falls man mal Streit hat mit der Übernahme oder Weiterbeschäftigung (Rechtsstreitigkeiten).


    Aber was hab ich noch für Vorteile, wenn ich bspw. in Ver.di, KOMBA oder ähnliche eintrete?


    Danke im voraus

    Hallo,


    evtl kommst du mit 2 § aus dem BetrVG weiter:


    Zitat

    § 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats
    (1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
    (2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.


    Zitat

    § 65 Geschäftsführung
    (1) Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung gelten § 23 Abs. 1, die §§ 24, 25, 26, 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, die §§ 30, 31, 33 Abs. 1 und 2 sowie die §§ 34, 36, 37, 40 und 41 entsprechend.

    Eigentlich hast du Recht!
    Die neuen Azubis können sofort die JAV wählen, war bei uns glaub ich auch so.


    Ich denke, dass das BetrVG für dich gilt, somit solltest du dich also auf § 64 BetrVG berufen können, wo es heißt:


    Zitat

    (1) Die regelmäßigen Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung finden alle zwei Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt. Für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung außerhalb dieser Zeit gilt § 13 Abs. 2 Nr. 2 bis 6 und Abs. 3 entsprechend.


    Hier nochmal der Querverweis auf § 13:



    Ich denke also, dass du das Recht hast, die Wahlen zu verlangen.
    Dazu noch ein Verweis auf § 60:


    Zitat

    § 60 Errichtung und Aufgabe
    (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt.


    Viel Erfolg, ich hoffe, ich hab keinen § übersehen.

    Ich weiß nicht wo du arbeitest, Verwaltung oder wo?


    Wenn das BetrVG gilt, dann les ich nichts von so einer "Sperre", was die Leute aus deinem Betrieb meinen ist sicherlich das:


    Zitat

    § 8 Wählbarkeit
    (1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.


    Die alten Azubis können die JAV im Zeitraum wählen, den ich nachfolgend noch nenne.


    Zitat

    § 64 Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
    (1) Die regelmäßigen Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung finden alle zwei Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt. Für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung außerhalb dieser Zeit gilt § 13 Abs. 2 Nr. 2 bis 6 und Abs. 3 entsprechend.
    ....

    Wir stellen uns als JAV kurz vor, was wir sind und machen.


    Dann gehen wir bei uns die ganzen Ämter ab, in die die Azubis in den ersten Monaten kommen und stellen sie dort vor, dass die Mitarbeiter auch bescheid wissen, wen sie bekommen
    Weil wir auch eine Außenstelle besuchen, gehen wir mit den neuen noch schnell ein Eis essen :)
    Das war's auch schon, dann ist der Tag bei uns um.


    Was willst du denn alles machen?

    Es ist heutzutage nunmal schwierig überhaupt erstmal eine Ausbildung zu bekommen. Wenn man dann eine hat, steht das Problem nach 3 Jahren an, übernommen zu werden.


    Wenn du dich noch so sehr anstrengst die Jahre über und nicht übernommen werden sollst, dann ist es dein gutes Recht, sozusagen darauf aufmerksam zu machen, dass du neben deiner gut erfüllten Ausbildung auch noch nebenbei eine ehrenamtliche Tätigkeit gemacht hast!


    Ich denke trotzdem, dass man Gewissensbisse bekommen könnte, wenn man als einziger die Chance durch 78a bekommt, übernommen zu werden. Aber wie Dominic schon gesagt hat, sollte man erstmal an sich selber denken in so einer Situation, als an die anderen!
    Das Leben ist nunmal hart, und wozu gibt es denn den 78a, wenn nicht für so eine Situation!


    :wink:

    Ich versteh was du meinst. Im engeren Sinne könnte man es also so sagen, dass der Soldat den Azubis eine Stelle "nimmt". Eine Stelle fällt ja, wie du schon sagtest, sowieso durch den Soldaten weg und kann also nicht mhr mit ausscheidenden Azubis besetzt werden.


    Schade das ich nur ein Jahr bei der Bundeswehr war, man hat ja doch so einige kleine, aber feine Vorteile, wenn ich z.B. an die Bezahlung denke...Wir mit Entgelt nach TVöD und er nach TVöD + BfD Ausgleichszahlung...


    :D

    Super, genau so wollte ich das hören! Also haben die Auszubildenden keinen Konkurrenzkampf durch ihn.


    Müsste meine Verwaltung dann bereits eine Stelle in Aussicht haben, auf die sie der Soldaten dann in 2 1/2 Jahren sozusagen befinden wird?
    Weil wenn nicht, und diese Stelle erst zum Ende der Ausbildung gesucht wird, nimmt er ja den "normalen" Auszubildenden eine Stelle weg, oder seh ich das falsch?

    Hallo,


    Ich hab doch noch ein wenig was gefunden, in § 9 Abs. 4 SVG steht folgendes:


    Zitat

    (4) Die Inhaber eines Eingliederungsscheins, eines Zulassungsscheins oder einer Bestätigung nach § 10 Abs. 4 Satz 4 sind auf die nach § 10 Abs. 1 und 2 vorbehaltenen Stellen einzustellen, im unmittelbaren Anschluss an den Vorbereitungsdienst nach bestandener beamtenrechtlicher Laufbahnprüfung zu Beamten auf Probe zu ernennen und als Beamte oder dienstordnungsmäßig Angestellte nach Maßgabe des Leistungsgrundsatzes anzustellen oder als Angestellte in das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, wenn sie die beamtenrechtlichen, dienstordnungsmäßligen oder tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllen


    Heißt das, wenn der Soldat (hat die beiden Scheine) mit der Ausbildung beendet hat, hat er einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

    Hallo,


    ich bin in einem Landkreis von Deutschland beschäftigt, wir haben unter anderem einen Soldaten bei uns (SaZ-12), der mir letztens sagte, dass, wenn er die Abschlussprüfung besteht, er in ein unbefristetet Arbeitsverhältnis übernomen wird.


    Ich bin aber nirgens fündig geworden, weder im Soldatengesetz, noch im Soldatenversorgungsgesetz oder im Betriebsverfassungsgesetz u.ä.


    Kann mir einer sagen, ob das stimmt mit der Übernahme von Soldaten in ein unbfristetet Arbeitsverhältnis?

    Zitat von "ChrisCros"



    §2 Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und gesetzliche Bestimmungen

    Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden rechtlich zulässigen Regelungen betroffen wurden, finden die Tarifverträge des Baugewerbes ohne die Tarifverträge über die zusätzliche Altersversorgung, die Betriebsvereinbarungen der XXX BKK sowie die gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.


    Diese Unterstellungsklausel bedeutet, dass die Tarifverträge des Baugewerbes Anwendung finden, mit Ausnahme der Teil über die zusätzliche Altersversorgung. Weiterhin gelten die Betriebsvereinbarungen der XXX BKK sowie die gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.


    Also hattest du mit a) recht.

    Also ich habe noch nie etwas gehört, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer besucht hat, nur weil der länger krank war!


    Wenn ein Krankenschein vorliegt, dann kann der Arbeitgeber sich noch so quer stellen.
    Mir fällt keine Rechtsgrundlange ein, nach der ein AG handeln konnte, er hat also keinen Handlungsspielraum, wenn einer anderes sagt, lass ich mich gern belehren.