Beiträge von OttoHahn

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    Zitat von "norsalei"

    Ich bin sogar Vorsitzende geworden. Tut aber nix zur Sache.


    Naja, so ganz stimmt das nicht...


    Zitat von "norsalei"

    Wie ist das nun geregelt bei mir mit diesem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Besteht eine reelle Chance, wenn ich diesen Antrag innerhalb der letzten 3 Monate vor Ausbildungsende stelle?


    Na klar hast du eine reelle Chance! In § 9 Abs. 2 steht doch alles drin, was du machen musst. Du stellst den Antrag beim Arbeitgeber rechtzeitig in der genannten Frist und dann kann der Arbeitgeber nur durch Auflösungsklage erwirken, dass ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nicht zumutbar ist, um es mal kurz auszudrücken. Stell einfach den Antrag und du wirst eine Antwort bekommen.


    Es gibt aber viele Gründe, warum der Arbeitgeber dich nicht unbefristet übernehmen kann, z. B. wenn andere Bewerber wesentlich geeigneter sind als du, fehlender Arbeitsplatz, haushaltsgesetzliche Wiederbesetzungssperre und viele mehr...


    Reicht dir das soweit erstmal?

    Zitat von "ConAirchen"


    was genau ist im PR?


    Dieses Thema, ich weiß leider den genauen Wortlaut der Vorlage noch nicht, muss ich mal nachfragen!


    Schade dass ihn die Amtszeit nicht schützt, da diese ja noch bis 2008 läuft... :/ Is echt Misst, ich hoffe man kann da was machen...


    Zitat von "ConAirchen"


    guter Ansatz, aber leider etwas riskant (wie in diesem Fall!), es gibt auch die Möglichkeit die Übernahme von dem Gesamteindruck der Ausbildung abhängig zu machen, dann kann man in der Abschlussprüfung nicht mehr ganz so viel verlieren bzw. auch gewinnen!


    Vielleicht sollte man den PR fragen, ob die Dienstvereinbarung überarbeitet werden könnte und es, wie du es geschrieben hast, vom Gesamteindruck des Azubis (Bewertungen in den Ämtern, schulische Leistungen + auch die Abschlussprüfung) abhängig machen könnte, ob jemand erst einmal für ein halbes Jahr übernommen wird!

    Hallo,


    ich hab ein Problem...ein großen glaub ich.. das betrifft die JAV einer Freundin


    In der JAV bei ihr sind 3 Azubis. Einer davon (nicht der Vorsitzende) ist 3. Lehrjahr. Er hat in der Schule immer super Leistungen gehabt und einen Schnitt von 1,5. In der Abschlussprüfung hat er allerdings nur "ausreichend", also 4 geschrieben.


    Bei ihr in der Verwaltung gibt es eine Dienstvereinbarung, dass, wenn 1. Stellen vorhanden sind und 2. der Azubi die Abschlussprüfung mit dem Prädikat "befriedigend", also 3 abschließt, dann wird er auf jeden Fall ein halbes Jahr übernommen.


    Die Amtszeit der JAV geht noch bis März 2008 glaub ich. Er hat in den lezten 3 Monaten nicht die unbefristete Übernahme beim AG verlangt. Es gilt das LPersVG Brandenburg.


    Das schlimmste daran ist, dass das ganze erst in ca. 2 Wochen im Personalrat landet, das Thema. Er sitzt bereits, weil die Ausbildung mit dem Überreichen des Zeugnisses beendet ist, zuhaus rum, ohne Arbeit.


    Kann er was tun? Bringt ihm klagen was? Kann er, obwohl er die Prüfung geschrieben und bestanden hat vielleicht noch ein Jahr dran hängen, als Ausbildung, um de Prüfung besser zu machen falls er keinen Übernahmeanspruch wegen der JAV geltend machen kann?
    Danke im voraus..

    Hmm, naja, wieso wurden die dann gewählt? Hat man das nicht vorhersehen können?


    Manche nutzen es auch nur dazu, den unbefristeten Übernahmeanspruch geltend zu machen.


    Ich denke in Bewerbungen muss das nicht zwingend hinein...Ich weiß nicht, ob ich das später in Bewerbungen reinschreibe, dass ich JAV war...

    Hallo,


    hier eine kleine Hilfe.


    Zitat

    § 21 BBiG - Beendigung


    (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
    (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
    (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.


    Hoffe das genügt :)
    Schönen Sonntag noch.

    Zitat von "speziboy"

    Soweit ich das im Gesetz sehe muss der Arbeitgeber 3 Monate vorher schriftlich mitteilen, dass er mich nicht übernehmen will. Dies hat er nicht getan und im Gesetz steht, dass ich diesen Antrag auch schreiben kann, wenn er es nicht tut.


    Ich hatte überlegt, ob dieses "Angebot" des befristeten Vertrages der Mitteilung gem. Abs. 1 nachkommt. Bin mir nicht sicher, aber ich denke wie du, nein.

    Hallo,


    grundsätzlich hast du Anspruch auf eine unbefristete Übernahme gemäß § 78a BetrVG. Aber: Du hast keinen Anspruch darauf, wo du hinkommst!


    Das was du dort wahrnehmen sollst, ist ein Zweckvertrag. Sobald die andere Frau wieder da ist, ist dein Arbeitsverhältnis beendet. Wenn du einen befristeten Vertrag oder Ähnliches unterschreibst, erlischt dein Anspruch auf unbefristete Übernahme.


    Nach § 78a Abs. 2 BetrVG kannst du 3 Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses einen Antrag auf unbefristete Weiterbeschäftigung stellen. Ich bin mir nicht sicher, ob das Angebot von deinem Arbeitgeber auf diese befristete Stelle, der Mitteilung des AG nach Abs. 1 gleichkommt. Vielleicht kann das ein anderer beantworten.


    Werden die beiden Azubis im kaufmännischen Bereich unbefristet übernommen? Wenn ja, hast du schlechtere Abschlussnoten als die anderen beiden? (bzw. da du das Ergebnis noch nicht weißt: Denkst du, dass du nicht viel schlechter abschneiden wirst, als die anderen beiden?)

    Gibt ja auch Betriebe die noch weniger Stunden pro Woche haben...Würde mich mal interessieren ob das wirklich so geht, dass man bspw. bei einer 30 Stunden Woche ganze 40 angerechnet bekommt bei einer Berufsschulwoche... is mir irgendwie zu extrem, kann mir bei aller liebe nich vorstellen, dass das wirklich so is.


    Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe, wie ConAirchen schon sagte, schau mal die Rechtsprechung nach Urteilen durch..da gibs sicher schon so etwas...


    Wenn du was findest oder sich was neues ergibt, schreibs doch einfach mal hier

    Die Personalstelle wird sich denken: "Wenn ich das bei einem erlaubt habe, dann muss es ich bei gleichem Sachverhalt, wenn die nen Tauschpartner haben, auch bei den anderen erlauben".


    Vielleicht ist da der Aufwand nicht gerechtfertigt? Frag doch den AG über euren Personalrat/Betriebsrat einfach mal, was er für Probleme auf alle zukommen sieht, wenn diese Tausche (heißt das so?) gemacht werden. Es muss ja irgendwas dahinter stecken... Wenn das Arbeitsklima dadurch besser wird, weil jeder da hinkommt wo er will (mehr oder weniger), find ich das ne gute Idee

    Zitat von "ConAirchen"

    doch, es ist die Pflicht des Arbeitgebers die Azubis, die Mitglied einer Personalvertretung sind, darüber zu informieren, dass sie nicht übernommen werden sollen - und zwar in den letzten drei Monaten vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses!


    Ich meinte, dass es nicht die Pflicht des AG ist, darüber zu informieren, dass er Anspruch auf unbefristete Übernahme hat!

    Hallo,


    wenn du was unterschrieben hast, ist es so. Du kannst nichts anfechten o. ä. Es ist nicht die Pflicht des AG dich über soclhe Dinge zu informieren.


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, weißt du doch sicher! Wenn du seit nem Jahr in der JAV bist, solltest du wissen das es nach BPersVG und nach deinem LPerVG diese Möglichkeit gibt. Dein Personalrat hätte dich darauf aufmerksam machen können...

    Zitat von "passive//aggressive"

    Im jetzigen Fall ist es so, dass der (Ex-)Azubi in einer Verkausabteilung übernommen wurde in der er bisher nicht tätig war, wohl aber in anderen Verkaufsabteilungen.


    Wenn es so zusagen eine "neue" Abteilung ist, dann ist es gerechtfertigt ihm eine Probezeit zu geben, obwohl er Azubi im Betrieb dort war...Ist zwar unüblich, aber nicht unmöglich in dieser Situation.

    Zitat von "ConAirchen"

    die Probezeit unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, d.h. sie kann nicht völlig willkürlich festgesetzt werden. Irgendwo habe ich mal gehört, dass wenn eine Erprobung während der Ausbildung möglich war (also vergleichbare Tätigkeiten wahrgenommen wurden) wäre eine Probezeit unzulässig bzg. anfechtbar -


    Es kommt drauf an, wo er arbeitet! Wenn er in 30 verschiedenen Abteilungen während der Ausbildung war, ist es meiner Meinung nach angemessen eine erneute Probezeit festzusetzen. Ich muss dir aber auch zustimmen, dass wenn er in der Ausbildung immer eine Tätigkeit verrichtet hat, und die auch weiterhin im Arbeitsverhältnis ausüben wird, ist eine Probezeit nicht angemessen und verhältnismäßig ist!


    passive//aggressive:
    Hat dein AG dich während deiner Ausbildung beurteilt?