Betriebsvereinbarung -

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  • Hallo


    Wir wollen mit dem AG eine BV zum Thema "Digitalisierung" abschließen. Treffen zur Aussprache hat schon stattgefunden, wir haben unsere BV dem AG übermittelt, der AG hat sie geändert und wir waren damit einverstanden.
    Also haben wir sie unterschrieben, ebenso der Theaterleiter. Daraufhin haben wir sie an die Zentrale zur letzten AG-Unterschrift geschickt. Nun warten wir schon seit Wochen auf die versprochene Unterschrift, haben vor einer Woche eine letzte Frist gesetzt und haben jetzt am Montag die Verhandlungen als gescheitert erklärt.
    Daraufhin haben wir dies der Zentrale mitgeteilt und möchten eine Einigungstelle. Als Antwort kam eine Mail mit dem Scann der letzten Seite der BV inkl. Unterschrift und dem Text das die BV ja nun abgeschlossen sei und die Einigungsstelle dann ja nicht mehr gebraucht würde.
    Wir haben bis jetzt aber immer noch kein Original der BV und aus unserer Sicht ist sie damit nicht zustande gekommen. Zentrale könnte sie ja immerhin ausversehen irgendwann noch verlieren.
    Gibt es Rechtsprechungen zu genau diesem Thema? Also das sowohl wir als auch der AG ein Original haben muss, damit sie wirksam ist?


    Gruß
    Dirk

  • § 77 (2) BetrVG.


    In der Tat bedarf es wohl nur einer einzigen von beiden Seiten unterzeichneten Urkunde damit die Betriebsvereinbarung wirksam wird.


    Allerdings hat hier der Arbeitgeber wohl noch nicht den Nachweis geliefert dass es überhaupt ein Original mit beiden Unterschriften gibt. Insofern ist es eher zweifelhaft ob die BV tatsächlich rechtskräftig abgeschlossen wurde.


    Habt Ihr denn zwei unterschriebene Originale übermittelt?

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