Hallo,
so kenne ich das auch. Dagegen muss der Arbeitnehmer selber vorgehen, wenn er der Ansicht ist, dass ihm dabei Unrecht getan worden ist.
Schönen Gruß,
Carsten
Hallo,
so kenne ich das auch. Dagegen muss der Arbeitnehmer selber vorgehen, wenn er der Ansicht ist, dass ihm dabei Unrecht getan worden ist.
Schönen Gruß,
Carsten
Hallo,
sehr interessantes Urteil. In diesem Fall bietet sich also wahrscheinlich an, von vornherein eine Regelungsabrede dafür zustande zu bekommen. Dann ist der Stress schon einmal aus der Welt; wobei die Veredinbarung sicherlich nicht ganz so einfach zu schließen sein wird.
Hallo Sascha,
das hast Du ganz gut gesagt: Es geht um das Forum, was dafür geschaffen wird. Das reicht für mich aus, um es kritisch zu betrachten. Meiner Ansicht nach sollten Machenschaften dieser Art gar nicht sein, da sie sich letztlich immer negativ auf das Betriebsklima auswirken. Damit verkehrt sich dieses System von seinem Effekt her in sein Gegenteil
Schönen Gruß
Carsten
Hallo Sascha,
okay, das wird sicherlich auch ein Grund sein. Das kann gut sein.
Hallo J.W.,
das stimmt. Es gibt so einige Arbeitgeber, die das Arbeitsrecht erst bei den Gesellen ernst nehmen. Mit den Azubis verfährt man da meist ein wenig härter. Das wird auch oft hingenommen, wenn man noch die Hoffnung hat, übernommen zu werden
Hallo,
vielen Dank für Eure Mühen von meiner Seite aus . Finde ich echt super.
Schöne Grüße an Euch,
Carsten
Hallo,
ich denke nach wie vor, daß uf diese Weise dem Thema Mobbing Tür und Tor geöffnet werden. Darüber hinaus besteht meiner Meinung nach auch ein hohes Risiko was den Missbrauch anbelangt. Zumeist wurde in diesem Thread ja davon ausgegangen, dass die "Whistleblower" dem Chef gegenüber auch tatsächlich immer die Wahrheit sagen. Meistens fließt die eigene Meinung in diesen Kommentaren mit ein. Von daher kann schnell einmal aus einer Mücke ein Elephant gemacht werden , denke ich
Hallo,
finde ich schon sehr interessant. Wer denkt denn an so etwas, wenn man krank ist und einen Attest bekommt. Ich dachte bis eben, daß damit dann alles in Ordnung ist.
So ein Gutachten ist doch mit Sicherheit nicht so ganz billig. Wer bezahlt das dem Arzt ? Ich , die Krankenkasse oder der AG ?
Hallo blackjack,
danke für Deine schnelle Antwort
Sehr interessant, das ganze .
Schönen Gruß,
Carsten
Hallo,
ich hoffe einmal dass diejenigen, die auch mit ihren Azubis auf diese Weise umgehen, aus diesem Urteil lernen und den Vertrag nicht einfach mit " Einführungsverhältnis, Kompetenzzugewinnverhältnis oder berufliches Heranführungsverhältnis" betiteln. Solch eine Gesinnung ist für mich einfach nicht nachvollziehbar; harter Wettbewerb hin; harter Wettbewerb her ...
Hallo,
von einem Bekannten habe ich gehört, dass die Wegezeit zum Arbeitsplatz täglich nicht mehr als pro Arbeitstag 150 Minuten (2,5 Stunden) in Anspruch nehmen darf. Es müssen innerhalb dieser Zeit als sowohl Hin- als auch Rückweg zu bewältigen sein.
Bei 80 Kilometern kann das je nach Wegstrecke schon einmal durchaus happig werden. Kommt halt ganz darauf an, wie man fahren muss . Viel macht mit Sicherheit auch aus, ob man mit der Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln anreist, vor allem denn wenn es um das Thema Umsteigen geht.
Hallo Lorenz,
diese Sichtweise ist mir aber auch um einiges lieber. Ich kenne so einige Fahrstile der Kollegen und ich weiß von daher ganz genau, dass ich nach Möglichkeit NIE mit diesen Personen zusammen fahren möchte. Dann fahre ich lieber selber. Dann ist mir meine Gesundheit auch wichtiger; da kann der Ölpreis noch so sehr in die Höhe schnellen.
Viele Grüße,
Carsten
Hallo blackjack,
sehr informativ, Dein Beitrag.
Gibt es diesbezüglich vielleicht genauere Vorgaben ?
"Die Pflicht zum BEM setzt ein, sobald die zeitliche Grenze von 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit, innerhalb eines Jahres, überschritten ist. Wobei die 6 Wochen nicht zusammenhängend AU sein müssen. Ebenso zählt das Jahr nicht von Jan. bis Dez. "
Ich meine - irgendeine Obergrenze muss es doch geben ? Oder ist vielleicht das Krankheitsbild entscheidend ?
Na ja, wenn dies die Voraussetzungen sind, kann der Arbeitgeber ja immer sagen, dass der Umzug außerhalb der Arbeitszeit noch zumutbar ist. Gibt es dazu irgendwelche Urteile, die Beispiele aufzeigen, wann die Grenzen der Zumutbarkeit erreicht sind ? Wie ist es eigenlich, wenn man sich deshalb mit dem AG in die Haare bekommt, muss ich das dann beweisen - wie z.B. mit Bauplänen und Mengenangaben, evtl. noch mit einer Kalkulation, diie aufzeigt, in wieviel Stunden ich mit der Sache durch sein muss ?
Hallo,
ich bedaure dieses Urteil sehr ; Aber mal Spaß beiseite, irgendwie schon klar, dass da der Arbeitgeber nicht mehr zu löhnen braucht ; irgendwann muss auch mal gut sein
Hallo Karsten,
ich finde das auch nicht unnormal. Ich würde auch keinen Kollegen offiziell in die Pfanne hauen; warum auch ? Erst einmal würde ich ihn persönlich darauf ansprechen, wenn ich merke, dass das was er gemacht hat, nicht geht. Wenn man dann nicht klarkommt, kann man sich immer noch woanders beschweren. Von diesem Verhalten würde mich auch kein Code of Conduct abhalten.
Irgendwie erinnert mich das Ganze an meine Bundeswehrzeit: Auf der einen Seite wurde uns erzählt, dass wir alle Kameraden sind und zusammenhalten sollen. Das hat soweit auch gut funktioniert. Wenn aber mal jemand Mist gebaut hatte und jemand genau wissen wollte, wer es denn jetzt gewesen war und niemand mit dem Namen, den inoffiziell jeder kannte, herausrücken wollte, dann war das andererseits wiederum nicht in Ordnung.
Genauso perplex erscheint mir das hier: Wer ein gutes Betriebsklima haben, der führt so ein System gar nicht erst ein und bemüht sich um andere Mittel. Wer gerade will, dass sich die Kollegen nicht gut verstehen und jeder den anderen übertrumpfen will/soll um bestmögliche Leistungen zu erbringen, wird mit dem System wahrscheinlich weniger Probleme haben. Andererseits braucht man so einen Code dort eigentlich auch nicht. Denn in Betrieben dieser Art, in denen der persönlichen Karriere zuliebe über Leichen gegangen wird, ist diese Verhaltensweise sowieso Standard; es wäre sozusagen eine Verschwendung von Energie, Mitarbeiter bei einem Verhalten zu fördern, was sowieso schon freiwillig akzeptiert wird.
Hallo Falk,
ich stimme Dir voll und ganz zu: Ich habe mich sehr gerne geirrt
Hallo,
wo ich das hier gerade so lese. Ist es ansonsten eigentlich wirklich so, dass man während der Probezeit so dermaßen die "A-Karte" gezogen hat ? Klar, man ist zur Probe da und soll sich erst einmal bewähren . Aber das bedeutet doch nicht, dass man sozusagen als Freiwild durch den Betrieb geht, oder ?
Hallo Lorenz,
Lehrjahre sind keine Herrenjahre - war bei mir auch nicht anders
Hi Uwe,
stimmt - da wäre man bei mir als Neuling sicherlich an der falschen Adresse ; aber auch bei den älteren Mitgliedern ist das ebenfalls so, auch wenn sie natürlich mher wissen als ich und auch mehr Seminare auf dem Buckel haben .
Aber der BR kann doch ne Rechtsberatung veranlassen um Gewissheit zu erlangen, wie man dem Arbeitnehmer helfen kann, oder habe ich da was in den falschen Hals bekommen ?