Hi Folks,
heute ging es bei uns u.a. um die Aufteilung der vor und nachweihnachtlichen Urlaubszeiten für unsere Belegschaft. Im Moment sieht es bei uns der Auftragslage nach ganz gut aus. Als es dann genauere Zeiträume ging, konnte man feststellen, dass man sich arbeitgeberseits nicht so genau festlegen möchte.
Am liebsten wäre es ( so erscheint es mir und einem Kollegen, ausdrücklich gesagt worden ist das selbstverständlich nicht ) , wenn die Urlaubszeit sozusagen auf Widerruf erteilt wird.
Vor diesem Hintergrund wäre es für mich schon einmal sehr sinnvoll zu wissen, wann genau ein Arbeitgeber das darf. Ich habe schon mitbekommen, dass der Widerruf in Notfällen durchaus mal gerechtfertigt sein könne. Nur bzgl. der Grenzen, die hier ja irgendwie auch erkennbar sein müssen, finde ich nicht wirklich was .