Kann sich nach Beendigung der Wahl ein eigentlich in den Betriebsrat gewähltes Mitglied in so fern entscheiden dass er/sie nur als Ersatzmitlied zur Verfügung stehen will?
Neuer Betriebsrat
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Nein, er kann nur das Amt niederlegen, bzw. sofort nach der Wahl (innerhalb 3 Tage) das Amt nicht annehmen.
In jedem dieser Fälle ist er dann raus. -
Im folgenden Fall ginge das schon:
5-Köpfige Gremium.
5 und 6 Platz mit gleicher Stimmenanzahl.
Die beiden sprechen sich ab, wer Mitglied und wer Ersatz wird und teilen dem Wahlvorstand dies mit.
Wäre natürlich ein Einzelfall -
Nein!
Bei Stimmengleichheit muss gelost werden. Da ist kein Platz für Kungelei!
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Kungelei: "etwas in geheimer Absprache entscheiden, abschließen" Zitat von Internetseite Duden.
Ich rede ja nicht von geheimer Absprache. Wenn der eine Kollege dem WV und dem anderen Kollegen sagt, ich lass dir den Vortritt, dann ist doch alles sauber. -
Nein! Ist es nicht!
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