Fehlendes Geburtsdatum auf der Wahl-Vorschlagsliste für den BR

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  • Ich habe da nochmal eine Frage und finde im Internet und im Fitting keine richtig gute Antwort:
    Muss das Geburtsdatum wirklich und dringend beigebracht werden ? lt. WO, §6, Absatz 3 ja, aber müssen
    wir die Kollegin wirklich von der Liste streichen , weil sie im Moment im Urlaub ist ?
    Danke für eine Info und VG

  • Um es mal gleich zu Anfang klarzustellen: Jemanden von einer Vorschlagsliste streichen darf nur der Wahlvorstand und dies nur bei einer Doppelkandidatur, sowie wenn der Bewerber nach Einreichung der Liste sein Wahlrecht verliert.


    Nach dem Wortlaut der Wahlordnung ist die Angabe des korrekten Geburtsdatums zwar zwingend, laut Fitting und Däubler stellt das Fehlen des Geburtsdatums nur dann einen Anfechtungsgrund dar, wenn daurch eine Verwechslungsgefahr besteht, z.B. weil eine weitere ANin gleichen Namens im Betrieb beschäftigt ist.


    P.S. Die BZO Seite ist nicht gerade zitierfähig, um es freundlich auszudrücken.

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