Ich habe da nochmal eine Frage und finde im Internet und im Fitting keine richtig gute Antwort:
Muss das Geburtsdatum wirklich und dringend beigebracht werden ? lt. WO, §6, Absatz 3 ja, aber müssen
wir die Kollegin wirklich von der Liste streichen , weil sie im Moment im Urlaub ist ?
Danke für eine Info und VG
Beiträge von briwa2002
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